Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1988, 120
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1988, Seite: 120
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1988, 120:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom03.11.1987
- 2/11 S 136/87 -
Räum- und Streupflicht: Mieter kann nicht durch Hausordnung zum Winterdienst verpflichtet werden
Werden einzelne Mieter in ihrer Verpflichtung zur Reinigung des Gemeinschaftseigentums durch die Hausordnung ungleich mehr belastet als andere, so wird diese Regelung unwirksam. Besonders die Übernahme des Winterdienstes stellt eine Mehrbelastung gegenüber den Verpflichtungen zur Reinigung von Hausflur und Treppe dar. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1988, 120 wird teils auch als „WuM 88, 120“, „WuM 1988, S. 120“ oder „WuM 88, S. 120“ zitiert.