Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1988, 13
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1988, Seite: 13
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1988, 13:
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom17.07.1987
- 3 C 387/87 -
Vermieter muss mangelhaften Teppich ersetzen und Kosten für die Vorbereitungs- und Nachbereitungshandlung übernehmen
Wellt sich ein Teppich stark, so ist er mangelbehaftet. Der Vermieter schuldet daher einen neuen Teppichboden. Er hat zudem die Kosten für die Vorbereitungs- und Nachbereitungshandlungen zu tragen, wie etwa die Herausschaffung und Lagerung der Möbel. Darüber hinaus kann der Mieter seine Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1988, 13 wird teils auch als „WuM 88, 13“, „WuM 1988, S. 13“ oder „WuM 88, S. 13“ zitiert.