Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1989, 508
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1989, Seite: 508
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1989, 508:
Landgericht Münster, Urteil vom14.07.1989
- 10 S 63/89 -
Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung des Teppichs und des Verlustes von Hausschlüsseln
Beschädigt ein Mieter den zur Mietwohnung gehörenden Teppich und ist daher ein Austausch notwendig, steht dem Vermieter ein Schadenersatzanspruch in Höhe des Verkehrswerts des alten Teppichs zu. Zudem besteht ein Schadenersatzanspruch wegen des Einbaus einer neuen Schließanlage aufgrund des Verlustes von Hausschlüsseln des Mieters. Die Schadenersatzhöhe ist hingegen auf den Zeitwert der Schließanlage begrenzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Münster hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1989, 508 wird teils auch als „WuM 89, 508“, „WuM 1989, S. 508“ oder „WuM 89, S. 508“ zitiert.