Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1989, 623
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1989, Seite: 623
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1989, 623:
Landgericht Köln, Urteil vom06.11.1984
- 12 S 165/84 -
Hartnäckiger Lärm, Werfen von Unrat sowie ekelerregende Verschmutzung des Balkons durch Mitmieter rechtfertigt Mietminderung
Geht von einem Mitmieter hartnäckiger Lärm aus, wirft er mit Unrat und verschmutzt er in ekelerregender Weise den Balkon so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Solche groben Belästigungen müssen selbst in einem sozialen Brennpunkt nicht hingenommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1989, 623 wird teils auch als „WuM 89, 623“, „WuM 1989, S. 623“ oder „WuM 89, S. 623“ zitiert.