Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1996, 159
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1996, Seite: 159
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1996, 159:
Landgericht Hamburg, Beschluss vom12.07.1995
- 317 T 48/95 -
Definition von "Zimmerlautstärke": Zimmerlautstärke bedeutet nicht, dass keinerlei Geräusche mehr nach draußen dringen
Der Begriff Zimmerlautstärke wird nicht in Dezibel festgelegt, sondern unter Berücksichtigung der baulichen Substanz des Wohnhauses als Lautstärke definiert, die nicht deutlich vernehmbar in die Nachbarwohnung dringt. Vom Musikhörenden als auch vom Nachbarn ist jedoch ein Mindestmaß an Toleranz gefordert, da weder ein konzertähnliches Hörerlebnis möglich sein muss, noch die absolute Stille vom Nachbarn gefordert werden kann. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1996, 159 wird teils auch als „WuM 96, 159“, „WuM 1996, S. 159“ oder „WuM 96, S. 159“ zitiert.