Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2001, 359
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2001, Seite: 359
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2001, 359:
Landgericht Hamburg, Urteil vom17.05.2001
- 307 S 50/01 -
Bohrlöcher in Wandfliesen: Mieter darf im Badezimmer bohren
Mieter dürfen im Badezimmer die Wandfliesen durchbohren, um dort die notwendigen Badeaccessoires anbringen zu können. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2001, 359 wird teils auch als „WuM 01, 359“, „WuM 2001, S. 359“ oder „WuM 01, S. 359“ zitiert.