Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2006, 245
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2006, Seite: 245
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2006, 245:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.02.2006
- VIII ZR 219/04 -
Eine große Wohnflächenabweichung ist nicht unbedingt ein Minderungsgrund
Entsprach es bei Abschluss des Mietvertrages der übereinstimmenden Vorstellung der Vertragsparteien, dass in der mit einer bestimmten Quadratmeterzahl angegebenen Wohnfläche die Dachterrasse der vermieteten Penthousewohnung zu einem nicht näher bestimmten, nicht unerheblichen Anteil enthalten ist, so kann der Mieter nicht im Nachhinein geltend machen, die vereinbarte Wohnfläche sei um mehr als 10 % unterschritten, weil die Terrassenfläche nach gesetzlichen Bestimmungen nur mit einem Bruchteil von weniger als der Hälfte - des gesetzlichen Maximalwerts - als Wohnfläche anzurechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2006, 245 wird teils auch als „WuM 06, 245“, „WuM 2006, S. 245“ oder „WuM 06, S. 245“ zitiert.