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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2008, 664

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 664

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 664:

Amtsgericht Münster, Urteil vom31.07.2008
- 38 C 1858/08 -

Blumentöpfe, Blumenschmuck und üppige Dekorationen im Treppenhaus und auf Gemein­schafts­flächen sind nicht erlaubt

In einem Mehrfamilienhaus sind Mieter nicht berechtigt, im Treppenhaus, Eingangsbereich und Gemeinschaftsgarten zahlreiche üppige Gestaltungs- und Blumenschmuck-Arrangements anzubringen. Eine solche Nutzung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinaus und ist damit unzulässig. Die Nutzung von Gemein­schafts­flächen darf andere Mieter vom Gebrauch nicht ausschließen. Dies entschied das Amtsgericht Münster. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2008, 664 wird teils auch als „WuM 08, 664“, „WuM 2008, S. 664“ oder „WuM 08, S. 664“ zitiert.