Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2008, 664
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 664
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 664:
Amtsgericht Münster, Urteil vom31.07.2008
- 38 C 1858/08 -
Blumentöpfe, Blumenschmuck und üppige Dekorationen im Treppenhaus und auf Gemeinschaftsflächen sind nicht erlaubt
In einem Mehrfamilienhaus sind Mieter nicht berechtigt, im Treppenhaus, Eingangsbereich und Gemeinschaftsgarten zahlreiche üppige Gestaltungs- und Blumenschmuck-Arrangements anzubringen. Eine solche Nutzung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinaus und ist damit unzulässig. Die Nutzung von Gemeinschaftsflächen darf andere Mieter vom Gebrauch nicht ausschließen. Dies entschied das Amtsgericht Münster. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2008, 664 wird teils auch als „WuM 08, 664“, „WuM 2008, S. 664“ oder „WuM 08, S. 664“ zitiert.