Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2011, 426
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2011, Seite: 426
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2011, 426:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.06.2011
- VIII ZR 226/09 -
Ein zur Verwertungskündigung berechtigender erheblicher Nachteil kann auch bei Erwerb eines vermieteten und unrentablen Grundstücks gegeben sein
Bei der Beurteilung, ob einem Hauseigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrags erhebliche Nachteile entstehen und er daher zu einer Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB berechtigt ist, ist grundsätzlich das Interesse des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, zu berücksichtigen und eine Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Ferner stellte der BGH fest, dass kann ein erheblicher Nachteil für die Eigentümer nicht schon deshalb verneint werden, weil sie das Grundstück als Erben bereits im vermieteten und unrentablen Zustand erworben haben und seit dem tatsächlichen Eintritt in das Mietverhältnis bei Beendigung der staatlichen Verwaltung keine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2011, 426 wird teils auch als „WuM 11, 426“, „WuM 2011, S. 426“ oder „WuM 11, S. 426“ zitiert.