Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2013, 478
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2013, Seite: 478
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2013, 478:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.05.2013
- VIII ZR 285/12 -
Unwirksame Mietvertragsklausel zu Renovierungskosten: "Berechnungsgrundlage [für Renovierungskosten] ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts"
Eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Berechnungsgrundlage für Renovierungskosten der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2013, 478 wird teils auch als „WuM 13, 478“, „WuM 2013, S. 478“ oder „WuM 13, S. 478“ zitiert.