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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2013, 756

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2013, Seite: 756

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2013, 756:

Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.2013
- V ZR 212/12 -

Wohnungs­eingangs­türen stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer

Wohnungs­eingangs­türen stehen nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers, sondern sind zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2013, 756 wird teils auch als „WuM 13, 756“, „WuM 2013, S. 756“ oder „WuM 13, S. 756“ zitiert.