Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2013, 756
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2013, Seite: 756
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2013, 756:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.2013
- V ZR 212/12 -
Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer
Wohnungseingangstüren stehen nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers, sondern sind zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2013, 756 wird teils auch als „WuM 13, 756“, „WuM 2013, S. 756“ oder „WuM 13, S. 756“ zitiert.