Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 27
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 27
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 27:
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom26.08.2014
- 425 C 2787/14 -
Bedarfsunabhängige Pflicht des Mieters zur Erneuerung des Teppichbodens nach Beendigung des Mietverhältnisses unzulässig
Ein Mieter ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Mietverhältnisses bedarfsunabhängig den Teppichboden zu erneuern. Eine entsprechende Regelung im Mietvertrag ist unwirksam. Ein Mieter ist zudem berechtigt, zum vertragsgemäßen Gebrauch des Badezimmers Dübbellöcher in Kacheln zu bohren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2015, 27 wird teils auch als „WuM 15, 27“, „WuM 2015, S. 27“ oder „WuM 15, S. 27“ zitiert.