Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2020, 239
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2020, Seite: 239
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2020, 239:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom21.11.2019
- V ZR 101/19 -
BGH: Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum entbindet Verwalter nicht von Pflicht zur Prüfung von Mängeln
Die Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum entbindet den WEG-Verwalter nicht von seiner Pflicht, das Vorliegen von Mängeln und wie diese zu beseitigen sind zu prüfen. Verletzt er diese Pflicht, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2020, 239 wird teils auch als „WuM 20, 239“, „WuM 2020, S. 239“ oder „WuM 20, S. 239“ zitiert.