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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2020, 239

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2020, Seite: 239

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2020, 239:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom21.11.2019
- V ZR 101/19 -

BGH: Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemein­schafts­eigentum entbindet Verwalter nicht von Pflicht zur Prüfung von Mängeln

Die Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemein­schafts­eigentum entbindet den WEG-Verwalter nicht von seiner Pflicht, das Vorliegen von Mängeln und wie diese zu beseitigen sind zu prüfen. Verletzt er diese Pflicht, kann dies einen Schadens­ersatz­anspruch begründen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2020, 239 wird teils auch als „WuM 20, 239“, „WuM 2020, S. 239“ oder „WuM 20, S. 239“ zitiert.