Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZIP 2000, 254
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP),
Jahrgang: 2000, Seite: 254
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZIP 2000, 254:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.07.1999
- I ZR 118/97 -
Angebot von Abschleppleistungen am Unfallort unzulässig
Einem Abschleppunternehmer ist es untersagt am Unfallort seine Dienstleistungen den Unfallbeteiligten anzubieten. Tut er dies dennoch, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn angesichts eines möglichen Unfallschocks besteht die Gefahr der Überrumpelung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZIP 2000, 254 wird teils auch als „ZIP 00, 254“, „ZIP 2000, S. 254“ oder „ZIP 00, S. 254“ zitiert.