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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZInsO 2009, 718

Zeitschriften zum Insolvenzrecht (ZInsO),
Jahrgang: 2009, Seite: 718

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZInsO 2009, 718:

Bundesgerichtshof, Urteil vom02.12.2008
- 1 StR 416/08 -

BGH: Grundsatz­entscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

Bei einer Steuerhinterziehung ist die Höhe des Hinter­ziehungs­betrags ein Straf­zumessungs­umstand von besonderem Gewicht. Der Steuerschaden bestimmt daher auch maßgeblich die Höhe der Strafe. Dabei kommt der gesetzlichen Vorgabe des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO indizielle Bedeutung zu, wonach bei einer Hinterziehung in "großem Ausmaß" in der Regel nur eine Freiheitsstrafe, und zwar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, angedroht ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZInsO 2009, 718 wird teils auch als „ZInsO 09, 718“, „ZInsO 2009, S. 718“ oder „ZInsO 09, S. 718“ zitiert.