Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 1985, 50
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 1985, Seite: 50
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 1985, 50:
Landgericht Berlin, Urteil vom04.06.1984
- 61 S 204/83 -
Zugluft verursachende abgetretene Türschwelle unter der Balkontür stellt einen Mietmangel dar
Die Kosten für eine Ausbesserung von Türschwellen innerhalb der Wohnung kann sich ein Mieter von seinem Vermieter nicht erstatten lassen, da diese keinen Mietmangel darstellen. Ausschlaggebend für einen Mietmangel ist, dass durch auftretende Zugluft der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt wird. Dies kann jedoch nur dann der Fall sein, wenn die betreffende Tür ins Freie führt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 1985, 50 wird teils auch als „ZMR 85, 50“, „ZMR 1985, S. 50“ oder „ZMR 85, S. 50“ zitiert.