Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2007, 180
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2007, Seite: 180
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2007, 180:
Bundesgerichtshof, Urteil vom10.11.2006
- V ZR 46/06 -
Werbung muss aufgesammelt werden - Bundesgerichtshof stärkt Schutz vor ungewollter Werbung
Überzähliges Werbematerial, das in Hauseingängen oder Treppenhäusern abgelegt wurde, muss vom Austräger auch wieder eingesammelt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Ein Hauseigentümer muss die Werbung im Interesse der Mieter zwar dulden, aber nur solange wie hierdurch keine Vermüllung entsteht. Aus dem Urteil geht auch hervor, dass Mieter einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abstellen dürfen, wenn die Besitzer hierauf angewiesen sind und die Flurgröße das Abstellen zuläßt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2007, 180 wird teils auch als „ZMR 07, 180“, „ZMR 2007, S. 180“ oder „ZMR 07, S. 180“ zitiert.