Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2008, 221
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2008, Seite: 221
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2008, 221:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom19.12.2007
- 1 BvR 620/07 -
Fernsehberichterstattung im Gericht außerhalb der mündlichen Verhandlung bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse grundsätzlich zulässig
Bei Prozessen von öffentlichem Interesse sind Fernsehkameras im Gerichtssaal vor und nach der Verhandlung grundsätzlich zulässig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Allerdings darf der Vorsitzende Richter nach seinem Ermessen durch sitzungspolizeiliche Anordnungen Beschränkungen vorsehen. Dabei hat er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2008, 221 wird teils auch als „ZUM 08, 221“, „ZUM 2008, S. 221“ oder „ZUM 08, S. 221“ zitiert.