Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2014, 144
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2014, Seite: 144
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2014, 144:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom18.04.2013
- I ZR 107/12 -
Keine Verantwortlichkeit eines Internetseitenbetreibers für Verbreitung von geschützten Lichtbildern und Rezepten im allgemein zugänglichen Internet
Wer die Erlaubnis hatte Lichtbilder und Rezepte eines Rechteinhabers auf seiner Internetseite zu veröffentlichen, kann nicht automatisch für eine spätere Verbreitung der Lichtbilder und Rezepte im allgemein zugänglichen Internet verantwortlich gemacht werden. Die unklare Ursache der Verbreitung schließt eine Haftung des Seitenbetreibers aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2014, 144 wird teils auch als „ZUM 14, 144“, „ZUM 2014, S. 144“ oder „ZUM 14, S. 144“ zitiert.