Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2018, 879
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2018, Seite: 879
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2018, 879:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom12.07.2018
- I ZB 86/17 -
BGH: Kein Verstoß gegen Unterlassungspflicht bei Veröffentlichung des zu unterlassenden Videos bei YouTube durch einen Dritten
Hat eine Rundfunkanstalt die Veröffentlichung eines Fernsehbeitrags zu unterlassen, verstößt sie nicht gegen die Unterlassungspflicht, wenn ein Dritter bei YouTube den Fernsehbeitrag hoch lädt. Es besteht grundsätzlich keine Haftung für das selbständige Handeln von Dritten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2018, 879 wird teils auch als „ZUM 18, 879“, „ZUM 2018, S. 879“ oder „ZUM 18, S. 879“ zitiert.