Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008
- 109 C 256/07 -
Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %
Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %
Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das Laminat im Flur, da es aufgrund der Feuchtigkeit in der Wohnung aufgequollen war und sich Wellen gebildet hatten. Der Mieter machte aufgrund dessen eine Mietminderung geltend. Hintergrund der Schimmelbildung und der Feuchtigkeit war eine Undichtigkeit an der Wasseruhr. Der dadurch entstandene Wasserschaden konnte nur durch den Einsatz von Trocknungsgeräten beseitigt werden. Da diese jedoch einen erheblichen Lärm verursachten, minderte der Mieter auch deswegen seine Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete wegen der verschiedenen Mängel mindern dürfen.Das Amtsgericht hielt... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom05.08.2002
- 67 S 342/01 -
Mietminderung von 40 % bei Lärmbelästigung durch zwei Gaststätten
Nettokaltmiete ist der Minderung zu Grunde zu legen
Gehen in der Zeit von 22 bis 4 Uhr von einer Gaststätte Lärmbelästigungen aus, so ist der Mieter einer Wohnung berechtigt seine Miete um 40 % zu mindern. Bei der Minderung ist von der Nettokaltmiete auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom21.09.1999
- 4 U 182/98 -
Wegen "körperlicher Reize" des Partners die brennenden Adventskranzkerzen vergessen - Keine grobe Fahrlässigkeit
Versicherung muss für Brandschaden in Wohnung aufkommen
Wer morgens nach dem Aufstehen im Wohnzimmer einen Adventskranz entzündet und nur kurz ins Schlafzimmer zurückkehrt und dort wegen der "körperlichen Reize" seines Partners die Kerzen vergisst, handelt nicht grob fahrlässig. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom15.11.2000
- 12 C 214/00 -
Warmwasser: Bei übermäßigem Kaltwasservorlauf ist Mietminderung von 10 % gerechtfertigt
Kaltwasservorlauf in Mietwohnung darf nicht länger als 10 Sekunden dauern
Der normgemäße Kaltwasservorlauf bei der Entnahme von Warmwasser darf nicht länger als 10 Sekunden dauern. Dabei dürfen höchstens 5 Liter Kaltwasser vorlaufen. Dies entschied das Amtsgericht Köpenick in einem Fall, in dem es in der Wohnung eines Mieterehepaars zu einem Kaltwasservorlauf von ca. 10 Liter kam, bevor warmes Wasser aus der Leitung floss. Dies geschah immer dann, wenn längere Zeit kein Warmwasser abgenommen wurde, insbesondere also am Morgen. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom03.08.1989
- 113 C 168/89 (9) -
Gläser im Schrank zittern wegen lauter Musik: 50 % Mietminderung bei starkem Nachbarlärm
Tauglichkeit der Wohnung ist nicht nur unerheblich beeinträchtigt
Kommt es in einem Mietshaus immer wieder zu sehr starken Lärmbelästigungen durch andere Mieter, so kann der Mieter berechtigt sein, die Miete um 50 % zu mindern. Dies hat das Amtsgericht Braunschweig entschieden. Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom04.06.1993
- 64 T 69/93 -
Keine Heizung und kein Warmwasser berechtigen zur Mietminderung von 50 %
Fehlende Gasversorgung als Mietmangel
Kann ein Mieter aufgrund einer fehlenden Gasversorgung nicht heizen, so darf er die Miete um 40 % mindern. Um weitere 10 % kann ein Mieter mindern, wenn auch die Warmwasserversorgung unterbrochen ist. Dies geht aus einem Beschluss der Landgerichts Berlin hervor, das über den Streitwert eines Rechtsstreits zu entscheiden hatte. Die Mietminderung ist allerdings nur während der Heizperiode (in 7 von 12 Monaten des Jahres) möglich. Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom17.08.1956
- 1 BvB 2/51 -
1956: 2. Parteienverbot des Bundesverfassungsgerichts / Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) wegen Verstoßes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und aktiv kämpferischer agressiver Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ist verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG
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Amtsgericht Görlitz, Urteil vom03.11.1997
- 1 C 1320/96 -
Mietminderung wegen rostigem Wasser und Raumtemperatur von 16-18 °C in den Wintermonaten
Minderungsquote von 20 bzw. 30 % angemessen
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Kammergericht Berlin, Urteil vom08.01.2001
- 8 U 5875/98 -
Baugerüst, Baulärm und Bauschmutz begründen Mietminderungsanspruch
Bei umfangreichen Baumaßnahmen mit erheblichen Einschränkungen kann die Miete um bis zu 40 Prozent gemindert werden
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Landgericht Köln, Urteil vom29.03.2012
- 1 S 176/11 -
Beseitigung eines Schimmelbefalls durch Trocknungsgeräte berechtigt zu einer Mietminderung
Dauer der Mangelbeseitigung von 1,5 Monaten berechtigt zur fristlosen Kündigung
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Amtsgericht Köln, Urteil vom13.04.2012
- 201 C 481/10 -
Mangelnde Beheizbarkeit und fehlende Regulierbarkeit der Heizung berechtigen zu einer Mietminderung
Ebenso unterschiedliche Verfliesung im Badezimmer und über Putz verlegte Rohre
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Amtsgericht Görlitz, Urteil vom15.05.1997
- 3 C 1347/96 -
Mietminderung: 14-15°C warme Räume in den Wintermonaten rechtfertigen Mietminderung von 70 %
20 % Mietminderung bei Auftreten von rostigem Wasser
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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom18.06.2015
- 7 U 143/14 -
Gemeinde haftet bei Unfall eines Motorradfahrers auf Rollsplitt wegen fehlender Warnzeichen
Motorradfahrer muss sich bei erkennbar erfolgten Ausbesserungsarbeiten an der Straße Mitverschulden zurechnen lassen
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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom22.03.2017
- 16 C 127/16 -
Keine Heizung, Warmwasserversorgung und Kochmöglichkeit aufgrund Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung
Wohnungsmieter nicht zur Wartung der Heizung verpflichtet
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Amtsgericht München, Urteil vom11.06.2010
- 412 C 11503/09 -
Mietminderung bei Schimmelbildung bis zu 100 % möglich
Ständiges, durchgehendes Lüften zur Vermeidungen von Schimmel für Mieter unzumutbar
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom14.12.2010
- 1 S 338/10 -
VGH: Mitnahme auf das Polizeirevier zur Personenfeststellung trotz Personalausweis rechtswidrig
Festhalten auf Polizeirevier bei bereits festgestellter Identität stellt Eingriff in persönliche Freiheit dar
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Landgericht Hamburg, Urteil vom11.01.1996
- 307 S 135/95 -
80 % Mietminderung bei Bauarbeiten zu Dachgeschoßausbau
Erhebliche Beeinträchtigungen
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Landgericht Münster, Urteil vom02.11.2000
- 8 S 167/00 -
Klopfgeräusche der Heizung berechtigen zur Mietminderung
Minderungsquote von 12 % angemessen
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Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom17.02.1988
- 3 C 551/87 -
Mäuseplage und Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von 10 und 15 Prozent
Mäusedreck, angeknabberte Vorratstüten und fehlendes Warmwasser über mehrere Monate stellen einen Mangel der Mietsache dar
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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom26.03.2012
- S 62 SO 5/10 -
Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige nicht zu beanstanden
Behinderte Menschen haben im Rahmen des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß § 17 SGB IX keinen Anspruch darauf, dass von ihnen nach dem so genannten Arbeitgebermodell beschäftigte Assistenz- und Pflegekräfte in Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TöVD) mit allen Nebenleistungen vergütet werden. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom08.11.1994
- 64 S 189/94 -
Eingefrorene Wasserleitungen und Rohre, undichte Spüle, nicht funktionierender Durchlauferhitzer und weitere Mängel berechtigen zu einer Mietminderung
Sind die Wasserleitungen und Rohre im Bad eingefroren, die Spüle undicht, so dass Wasser austritt und funktioniert der Durchlauferhitzer nicht richtig, so ist eine Minderung des Mietzinses gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom24.04.1995
- 206 C 251/94 -
Fehlende Warmwasserversorgung zwischen 22 und 7 Uhr rechtfertigt Mietminderung von 7,5 %
Steht einem Mieter in der Zeit von 22 bis 7 Uhr nur Kaltwasser zur Verfügung, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter ist dann berechtigt seine Miete um 7,5 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Koblenz, Urteil vom20.12.2013
- 162 C 939/13 -
Parkettkratzer aufgrund genehmigter Hundehaltung: Vermieter steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu
Einem Vermieter steht wegen durch einen Hund verursachte Parkettkratzer dann kein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn er die Hundehaltung genehmigt hat und die Kratzer durch eine artgerechte Haltung des Tiers entstanden sind. In einem solchen Fall sind die Schäden vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom16.01.1987
- 44 C 1605/86 -
Recht zur Mietminderung wegen schwerwiegender Lärmbelästigungen aufgrund massiver Baumaßnahmen im Wohnhaus
Kommt es aufgrund von massiven Bauarbeiten im Wohnhaus zu einer erheblichen Lärmbelästigung, so rechtfertigt dies angesichts der damit verbundenen starken nervlichen Belastung eine Mietminderung von 60 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom14.09.2009
- 6 WF 98/09 -
OLG Saarland zum erneuten Zusammenleben eines Ehepaares während des Trennungsjahres
Trennt sich ein Ehepaar und probiert im Verlauf des Trennungsjahres erneut zusammenzuleben, gilt dieser Versuch bis zu einer Obergrenze von drei Monaten als Versöhnungsversuch. Ist der Zeitraum länger, gilt die Ehe als fortgesetzt, und die Berechnung der Trennungszeit beginnt von Neuem. Dies entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.02.2011
- VIII ZR 155/10 -
BGH: Vermieter bei angemessener wirtschaftlicher Verwertung seines Grundstücks zu Verwertungskündigung gegenüber Mietern berechtigt
Ein Vermieter ist dazu berechtigt, Mietern das Wohnverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die Wohnungen eines Wohnblocks aufgrund einer schlechten Bausubstanz und einer Unzumutbarkeit der Weiterbewirtschaftung abgerissen werden müssen und die geplanten Baumaßnahmen einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks entsprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom15.05.1975
- 7 O 80/74 -
Heizungsausfall während der Wintermonate - 100 % Mietminderung
Zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Räume ohne Heizmöglichkeit sind in den Herbst- und Wintermonaten praktisch unbenutzbar. Die Miete kann um 100 % gemindert werden. Dies entschied das Landgericht Hamburg 1975 in einem Fall, in dem die Ölheizung einer Wohnung ausgefallen war und die Vermieterin sie trotz Mangelanzeige nicht reparierte. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom28.11.1986
- 221 C 85/86 -
Mietminderung bei nicht funktionierender Dusche
Kann ein Mieter in seiner Wohnung die Dusche nicht nutzen, so ist er berechtigt, die Miete um 1/6 zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Köln. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom19.04.2007
- 10 C 24/07 -
20 % Mietminderung bei 16 Tagen Fahrstuhl-Ausfall für Mieter in der 10. Etage
Ein Mieter, der in der 10. Etage eines Hochhauses wohnt, und über längere Zeit nicht den Fahrstuhl nutzen kann, darf die Miete um 20 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom06.08.2001
- 32 C 520/00 -
Mäuseplage in der Stadtwohnung berechtigt zur Mietminderung um 100 Prozent
Wer sich als Mieter einer Wohnung mit unliebsamen "Hausgenossen" herumärgert, der kann den Mietzins mindern. Bei der Berechnung des Minderungsanspruches muss jedoch berücksichtigt werden, welchen Umfang der Mäusebefall hat. In Stadtwohnungen muss sich der Mieter gegenüber Mäusen weniger tolerant zeigen als der Mieter einer Wohnung auf dem Lande, da Mäuse in der Stadt leichter vermieden werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel hervor. Lesen Sie mehr