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Fundstelle: jurisPR-ArbR 9/2014, Anm. 6, Torsten von Roetteken
juris PraxisReport Arbeitsrecht (jurisPR-ArbR),
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 9, Anmerkung: 6, Autor: Torsten von Roetteken
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom25.07.2013
- BVerwG 2 C 12.11 und BVerwG 2 C 18.12 -
Bundesverwaltungsgericht zur gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern
Beamtenbewerber, deren Leistungsfähigkeit gegenwärtig nicht eingeschränkt ist, sind gleichwohl gesundheitlich als Beamte nicht geeignet, wenn ihre vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist. Dies gilt auch für Bewerber, die einer Risikogruppe angehören oder an einer chronischen Erkrankung leiden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und senkte damit den bisher für die gesundheitliche Eignung zugrunde gelegten generellen Prognosemaßstab zugunsten der Bewerber ab. Lesen Sie mehr
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