Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2013, 163
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2013, Seite: 163
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2013, 163:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.02.2013
- IV ZR 230/12 -
Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen keine Kreditgewährung
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien ist kein entgeltlicher Zahlungsaufschub und damit keine Kreditgewährung im Sinne der für Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. des BGB. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2013, 163 wird teils auch als „r+s 13, 163“, „r+s 2013, S. 163“ oder „r+s 13, S. 163“ zitiert.