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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: r+s 2013, 163

Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2013, Seite: 163

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2013, 163:

Bundesgerichtshof, Urteil vom06.02.2013
- IV ZR 230/12 -

Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungs­prämien mit Ratenzahlungs­zuschlägen keine Kreditgewährung

Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungs­prämien ist kein entgeltlicher Zahlungsaufschub und damit keine Kreditgewährung im Sinne der für Verbraucher­darlehensverträge geltenden Vorschriften des Verbraucher­kreditgesetzes bzw. des BGB. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle r+s 2013, 163 wird teils auch als „r+s 13, 163“, „r+s 2013, S. 163“ oder „r+s 13, S. 163“ zitiert.