Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2013, 356
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2013, Seite: 356
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2013, 356:
Bundesgerichtshof, Urteil vom30.04.2013
- VI ZR 13/12 -
Haftung nach Reiterunfall: Fehlendes Einverständnis des Pferdehalters zum Reiten begründet grundsätzlich keinen Haftungsausschluss
Kommt eine Person bei dem Versuch ein Pferd zu reiten zu Schaden, so ist es grundsätzlich unbeachtlich, ob der Halter dazu sein Einverständnis gab. Ein Haftungsausschluss wegen des Handelns auf eigene Gefahr kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2013, 356 wird teils auch als „r+s 13, 356“, „r+s 2013, S. 356“ oder „r+s 13, S. 356“ zitiert.