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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: r+s 2014, 575

Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2014, Seite: 575

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2014, 575:

Bundesgerichtshof, Urteil vom29.04.2014
- VI ZR 246/12 -

Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlich­keits­rechts kann nicht vererbt werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung steht der Genugtuungsgedanke im Vordergrund. Da der Gesichtspunkt der Genugtuung regelmäßig an Bedeutung verliert, wenn die Verletzung des Persönlich­keits­rechts zwar noch zu Lebzeiten des Geschädigten erfolgt ist, dieser aber verstirbt, bevor sein Entschädigungs­anspruch erfüllt wird, besteht der Anspruch auf Geldentschädigung im Allgemeinen nicht über den Tod des Verletzten hinaus. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle r+s 2014, 575 wird teils auch als „r+s 14, 575“, „r+s 2014, S. 575“ oder „r+s 14, S. 575“ zitiert.