Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2014, 575
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2014, Seite: 575
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2014, 575:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.04.2014
- VI ZR 246/12 -
Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann nicht vererbt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung steht der Genugtuungsgedanke im Vordergrund. Da der Gesichtspunkt der Genugtuung regelmäßig an Bedeutung verliert, wenn die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zwar noch zu Lebzeiten des Geschädigten erfolgt ist, dieser aber verstirbt, bevor sein Entschädigungsanspruch erfüllt wird, besteht der Anspruch auf Geldentschädigung im Allgemeinen nicht über den Tod des Verletzten hinaus. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2014, 575 wird teils auch als „r+s 14, 575“, „r+s 2014, S. 575“ oder „r+s 14, S. 575“ zitiert.