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Donnerstag, 19. September 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „89a StGB“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2024
- 3 StR 122/24 -

Ansammeln verschiedener zur Giftherstellung benötigter Grundstoffe ist als Terrorismus­finanzierung strafbar

Verurteilung eines islamistischen Einzeltäters wegen Vorbereitung eines Giftanschlags in Deutschland rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines islamistischen Einzeltäters wegen der Vorbereitung eines Giftanschlags in Deutschland bestätigt. Das Landgericht hat den Angeklagten am 23. November 2023 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89 a StGB) in Tateinheit mit Terrorismus­finanzierung (§ 89 c StGB) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zudem hat es die - im Anschluss an die Strafe zu vollziehende - Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungs­verwahrung angeordnet.

Nach den vom LG getroffenen Feststellungen kam der Angeklagte im Jahr 2015 als minderjähriger Flüchtling aus dem Iran in die Bundesrepublik. Hier trat er schnell mit Gewalttaten in Erscheinung; im Jahr 2019 wurde er vom LG Dortmund unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt, weil er einen schweren Ast von einer Autobahnbrücke auf einen fahrenden Pkw geworfen hatte. Zudem radikalisierte sich der Angeklagte in seinem islamischen Glauben und entschloss sich Ende 2022, mittels einer selbst hergestellten giftigen Substanz einen Anschlag im öffentlichen Raum in Deutschland zu verüben und so eine möglichst große Zahl von Personen zu töten. Er nahm... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2015
- 3 StR 218/15 -

BGH: Keine strafbare Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen Syrien bei Waffenunterrichtung zum Schutz der Familie vor Angriffen

Waffenunterrichtung nicht auf Beeinträchtigung des Bestands oder der Sicherheit des Staates Syrien gerichtet

Lässt sich eine Frau in Syrien, die mit einer terroristischen Vereinigung sympathisiert, von ihrem Ehemann im Gebrauch von Waffen unterrichten, um sich und ihre Kinder vor Angriffen staatlicher Streitkräfte zu schützen, so liegt keine Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89 a StGB vor. Insofern zielt die Waffenunterrichtung nicht auf die Beeinträchtigung des Bestands oder der Sicherheit des Staates Syrien. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Mutter zweier minderjähriger Töchter im Mai 2014 aus Syrien zurückkehrte, wurde sie unter anderem wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Hintergrund dessen war, dass sich die Frau von ihrem Ehemann im Gebrauch von Waffen unterrichten ließ. Die Frau sympathisierte mit einer terroristischen Vereinigung,... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2014
- 3 StR 243/13 -

BGH: Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgehoben

§ 89a StGB ist zur Wahrung der Grundsätze des Tatstrafrechts und Schuldprinzips einschränkend auszulegen

Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, mit dem dieses gegen den Angeklagten u.a. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren erkannt hat, wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Angeklagte entwickelte - nach den Feststellungen des Landgerichts - zunehmend Hass- und Rachegefühle gegen die westliche Welt. Er radikalisierte sich und baute nach den Vorgaben einer Anleitung aus dem Internet unter konspirativen Umständen eine Rohrbombe. Er nahm zumindest billigend in Kauf, diese in der Öffentlichkeit zum Einsatz zu bringen, dadurch eine unbestimmte Anzahl von... Lesen Sie mehr