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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „"Massaker"“ veröffentlicht wurden
Bundespatentgericht, Beschluss vom 31.07.2012
- 27 W (pat) 511/12 -
Begriff "Massaker" kann nicht als Marke eingetragen werden
Wort verstößt gegen die guten Sitten
Das Wort "Massaker" kann nicht als Marke eingetragen werden. Es genießt keinen Markenschutz, da es gegen die guten Sitten verstößt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundespatentgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Unternehmen beantragte den Begriff "Massaker" als Marke einzutragen. Es sollte im Zusammenhang mit Bekleidungsstücken, Schuhen, Sportartikeln sowie kulturellen und sportlichen Aktivitäten verwendet werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt wies den Antrag mit der Begründung zurück, dass das angemeldete Zeichen gegen die guten Sitten verstoße. Dagegen legte die Anmelderin Beschwerde an. Sie meinte, der Begriff verletze nicht das Anstandsgefühl des durchschnittlichen Verbrauchers. Zudem seien die Eintragungen der vergleichbaren Begriffe "Killing-Day" und "Mord und Totschlag" nicht beanstandet worden.... Lesen Sie mehr
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