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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „abgelaufene Ware“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2000
- 3 U 185/99 -
Erschleichung einer Auslobung: Manipulationsverdacht begründet Hausverbot gegen Kunden
Kein Anspruch auf entgangenen Gewinn und Schmerzensgeld
Besteht gegen einen Supermarktkunden der begründete Verdacht, dass er durch Vorlage von nicht vom Supermarkt stammenden Waren mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum die Auslobung erschleichen will, kann der Betreiber des Supermarkts ein Hausverbot erteilen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns und Zahlung von Schmerzensgeld zu. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Supermarkt lobte im Jahr 1998 für jedes Produkt mit abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum, welches ein Kunde im Markt fand, 5 DM aus. Ein Kunde nutzte diese Aktion derart aus, dass er nach eigenen Angaben monatlich durchschnittlich 575 DM damit verdiente. Nachdem der Verdacht aufkam, dass der Kunde abgelaufene Waren vorlegte, welche nicht vom Markt stammten, wurde ihm ein Hausverbot erteilt. Damit war dieser aber nicht einverstanden und erhob Klage auf Ersatz des entgangenen Gewinns in Höhe von ca. 12.723 DM und Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 DM. Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 01.02.2001
- 3 U 187/99 -
Bei abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen Lebensmittel nicht mehr als Normalware verkauft werden
Kunden dürfen von einem Supermarkt erwarten, keine Produkte in den Regalen vorzufinden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen ist
Käufer von Lebensmitteln dürfen davon ausgehen, in einem normalen Supermarktregal ausschließlich Lebensmittel vorzufinden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum nicht abgelaufen ist. Der Verkäufer ist demnach verpflichtet, nur Ware mit gültigem Haltbarkeitsdatum anzubieten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
Mehrere Kunden eines Supermarktes, die vor allem Kaffee und leicht verderbliche Lebensmittel aus dem Kühlregal erworben hatten, bemerkten nach ihrem Kauf, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum der Waren bereits seit mehreren Wochen abgelaufen war. Als die Kunden den Kaffee zurückbrachten, stellten sie gemeinsam mit einem Mitarbeiter fest, dass die gesamte Palette mit abgelaufenem Datum... Lesen Sie mehr
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