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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abiturnote“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2015
- 2 A 10910/14.OVG -
Schüler hat keinen Anspruch auf Neuberechnung seiner Abiturnote
Regelung zur Ermittlung der Gensamtnote des Abiturs nicht zu beanstanden
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Schüler aus der Region Trier keinen Anspruch darauf hat, dass das Land Rheinland-Pfalz seine Abiturnote um eine Zehntelnote anhebt. Nach Auffassung des Gerichts war die angegriffene Regelung in der Abiturprüfungsordnung zur Berechnung der Gesamtnote nicht zu beanstanden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte im Frühjahr 2014 die Abiturprüfung mit der Gesamtnote 1,6 abgeschlossen. Gegen dieses Zeugnis erhob er nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchverfahren Klage bei dem Verwaltungsgericht Trier. Er war der Auffassung, dass der Berechnungsmodus zur Ermittlung der Gesamtnote rechtswidrig sei. Obwohl er in der "Qualifikationsphase" keine freiwillige Facharbeit geschrieben und dementsprechend nur die 43 verpflichtenden Einzelleistungen eingebracht habe, sei die erreichte Punktsumme bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses für diesen Block durch 44 geteilt worden. Das habe zur Folge, dass sich die Nichterbringung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 29.04.2015
- 9 L 578/15 -
Abitur mit 16 rechtfertigt keine Notenverbesserung für Zulassung zum Medizinstudium
Eigene Willensentscheidung des Schülers zum frühen Abitur rechtfertigt keinen Nachteilsausgleich
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass ein bereits im Alter von 16 Jahren abgelegtes Abitur keine Notenverbesserung für die Zulassung zum Medizinstudium rechtfertigt. Das Gericht lehnte mit dieser Entscheidung den einen Antrag ab, die Westfälische Wilhelms-Universität Münster im Wege der einstweiligen Anordnung dazu zu verpflichten, eine Studienanwärterin vorläufig zu dem auf das Sommersemester 2015 bezogenen fachspezifischen Studierfähigkeitstest der medizinischen Fakultät einzuladen.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens bestand 2014 im Alter von 16 Jahren das Abitur mit der Durchschnittsnote von 1,5. In der Folgezeit bewarb sie sich um einen Platz im Studiengang Medizin, dabei auch um einen Studienplatz, den die Westfälische Wilhelms-Universität Münster selbst vergibt. Dabei beantragte sie unter Berufung auf entsprechende Regelungen, ihre Abiturdurchschnittsnote... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 04.08.2014
- 6 K 883/14.TR -
Kein Anspruch auf Neuberechnung der Abiturnote
Angewendete Berechnungsformel ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass einem Abiturient keinen Anspruch auf Neuberechnung seiner Abiturnote zusteht. Das Gericht erklärte die angewendete Berechnungsformel für rechtmäßig.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hat im Frühjahr die Abiturprüfung mit der Gesamtnote 1,6 abgeschlossen. Gegen dieses Zeugnis erhob er nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchverfahren Klage bei dem Verwaltungsgericht Trier. Das Gericht hatte bereits mit Beschluss vom 6. Juni 6 den zuvor begehrten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes abgelehnt. Der Kläger ist... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 06.06.2014
- 6 L 884/14.TR -
Kein besseres Abiturzeugnis im Eilverfahren
Bessere Chancen bei Studienplatzvergabe mit einer um 0,1 Punkte besseren Abiturnote nicht plausibel dargelegt
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Schüler keinen Anspruch darauf hat, dass das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Eilverfahrens verpflichtet wird, ihm vorläufig ein um 0,1 Punkte besseres Abiturzeugnis zu erteilen. Der Schüler konnte nicht darlegen, dass ihm ohne eine Entscheidung im Eilverfahren schwere Nachteile drohten.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im Frühjahr die Abiturprüfung mit der Gesamtnote 1,6 abgeschlossen. Er ist der Auffassung, dass der Berechnungsmodus zur Ermittlung der Note rechtswidrig ist. Eine freiwillige Facharbeit habe er nicht geschrieben. Gleichwohl sei die von ihm im "Qualifikationsbereich" erreichte Gesamtpunktzahl durch 44 geteilt worden, obwohl... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 03.05.2000
- 1 U 223/99 -
Falsch berechnete Abiturnote: Amtshaftungsanspruch wegen fehlerhaften Zeugnisses setzt vorherige Beschwerde voraus
Unmutsäußerungen bei Zeugnisübergabe unzureichend
Macht ein Schüler wegen eines fehlerhaften Zeugnisses ein Amtshaftungsanspruch geltend, so setzt dies voraus, dass der Schüler sich zunächst über die Notenvergabe beschwert und so versucht einen möglichen Schaden abzuwenden. Eine Unmutsäußerung bei der Zeugnisübergabe genügt dazu nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 1995 erhielt eine Abiturientin auf dem Abschlusszeugnis anstatt der richtigen Durchschnittsnote von 2,2 eine 2,6. Bevor der Fehler korrigiert werden konnte, erhielt die Schülerin nicht ihren gewünschten Studienplatz im Wintersemester 1995/1996. Da sich dadurch ihre Berufsausbildung verzögerte, klagte sie auf Schadenersatz.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.07.2012
- 7 K 90/12.KO -
Korrektoren haben Beurteilungsspielraum: Klage auf Verbesserung der Abiturnote hat keinen Erfolg
Gerichtliche Korrektur der Prüfungsentscheidung nur bei Verletzung der strengen Kriterien
Wenn ein Prüfling mit der Bewertung einer Klausur nicht einverstanden ist und deshalb Klage mit dem Ziel einer Verbesserung seiner Abiturnote erhoben hat, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger 2011 sein Abitur am Gymnasium im Kannebäckerland in Höhr-Grenzhausen mit der Note "gut" (2,1) bestanden. Die schriftliche Prüfungsarbeit im Leistungskurs Gemeinschaftskunde, Schwerpunkt Sozialkunde, war dabei mit 5 MSS-Punkten bewertet worden, was der Note "ausreichend" entspricht. Gegenstand der Klausur war u. a. die Abschaffung der Wehrpflicht.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 26.04.2012
- 6 K 3656/11; 6 K 3659/11; und 6 K 3695/11 -
VG Gelsenkirchen bezweifelt Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
Gericht verweist auf Verstoß gegen Grundrecht auf freie Berufswahl und allgemeinen Gleichheitsgrundsatz
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Regelungen zur Vergabe von Studienplätzen nach Wartezeit gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sich eine Klägerin und zwei Kläger aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Niedersachsen zum Wintersemester 2011/2012 bei der Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) jeweils um einen Studienplatz für Humanmedizin beworben. Trotz der inzwischen erreichten Wartezeit von sechs Jahren erhielten sie keine Zulassung zum Studium. Mit der Klage machen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 29.09.2011
- 6 L 941/11; 6 L 929/11; 6 L 940/11 und 6 L 942/11 -
VG Gelsenkirchen: Studienplatzvergabe in medizinischen Studiengängen wegen überlanger Wartezeit teilweise verfassungswidrig
Mehr als sechs Jahre Wartezeit für Studienbewerber unzumutbar
Eine Wartezeit von mehr als sechs Jahren für die Zulassung zum Medizinstudium ist unzulässig. Grundsätzlich ist es zwar nicht zu beanstanden, dass bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen in erster Linie auf die Abiturnote abgestellt wird. Dennoch müssen auch Bewerber mit schwächeren Abiturnoten zumindest eine realistische Chance auf Zulassung haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde die Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verpflichtet, vier Studienbewerber aus Remagen, Hannover, Lübeck und Berlin vorläufig zum Studium der Tier- bzw. Humanmedizin zuzulassen. Alle Antragsteller hatten zum Wintersemester 2011/12 keinen Studienplatz bekommen,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 11.05.2011
- 6 L 494/11.MZ -
Studienplatzvergabe – Kein Bonus für übersprungene Klasse
Vorübergehender Leistungsabfall durch Überspringen einer Klasse kein als „ nicht selbst zu vertretender Grund“ im Sinne des Nachteilsausgleichs zu werten
Ein Studienplatzbewerber, der in seiner Schulzeit eine Klassenstufe übersprungen hat, hat keinen Anspruch darauf, dass bei der Vergabe von Studienplätzen nach der Abiturnote für ihn eine (fiktive) bessere Note zugrunde gelegt wird. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Fall übersprang die Antragstellerin auf Empfehlung ihrer Schule in der Mittelstufe eine Klassenstufe und erreichte im Abitur die Durchschnittsnote 1,8. Damit bewarb sie sich bei der Universität Mainz um einen Studienplatz in Psychologie und beantragte zugleich einen so genannten Nachteilsausgleich. Ein solcher ist bei der Vergabe von Studienplätzen nach der Abiturnote... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 04.05.2007
- Vf. 9/VII/06 -
Studienplatzvergabe darf allein nach Abiturnotendurchschnitt erfolgen
Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Vergabe von Studienplätzen, die allein nach dem Abiturdurchschnitt erfolgt, nicht verfassungswidrig ist. Das Gericht hat eine entsprechende Popularklage dreier Abiturienten abgewiesen.
Die Studenden wollten die Verfassungswidrigkeit es § 2 der Satzung zur Regelung des Hochschulauswahlverfahrens gemäß § 32 Abs. 3 Nr. 3 des Hochschulrahmengesetzes an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 13. Mai 2005 I feststellen lassen.Gegenstand der Popularklage ist eine Hochschulsatzung zur Vergabe von Studienplätzen. Die Ludwig-Maximilians-Universität München... Lesen Sie mehr
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