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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ablegen“ veröffentlicht wurden
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10.01.2022
- 201 ObOWi 1507/21 -
Unzulässige Nutzung eines Mobiltelefons durch Ablegen auf Oberschenkel
Ablegen auf Oberschenkel stellt "Halten" des Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO dar
Legt ein Autofahrer sein Mobiltelefon auf sein Oberschenkel ab, so liegt ein "Halten" im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO und somit eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Autofahrerin wurde in Bayern vorgeworfen im Juni 2020 verbotswidrig ein Mobiltelefon genutzt zu haben, in dem sie es auf ihren rechten Oberschenkel abgelegt und dabei die Wahlwiederholung mit dem Finger aktiviert hatte. Sie sollte eine Geldbuße in Höhe von 100 € zahlen. Auf den Einspruch der Autofahrerin wurde sie vom Amtsgericht freigesprochen. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft.Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft. Die Autofahrerin habe das Mobiltelefon verbotswidrig genutzt und somit eine Ordnungswidrigkeit... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2020
- 1 A 2217/18 -
Weisung zur Anlegung der Dienstkleidung vor Schichtbeginn begründet kein Arbeitszeitgutschriftanspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit
An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar
Die Weisung, dass zum Schichtbeginn die Dienstkleidung angelegt sein muss, begründet keinen Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift wegen rechtswidriger Zuvielarbeit. Das An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 erging gegen eine Zollbeamtin die schriftliche Weisung, wonach sie sich während ihrer planmäßigen Dienstzeit einsatzbereit in Dienstkleidung an der Dienststelle aufzuhalten habe. Auf ihre Nachfrage, wie der Ablauf sei, antwortete ihr Vorgesetzter mündlich: "Dann kommst du halt eine Viertelstunde früher". Die Zollbeamtin sah... Lesen Sie mehr
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