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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ablösung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2018
- I-16 U 175/17 -
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags auch nach dessen Beendigung möglich
Ausübung des Widerrufsrechts steht vorherige Beendigung eines Darlehensvertrags durch Ablösungsvereinbarung nicht entgegen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Verbraucher auch dann seine auf Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen kann, wenn der Vertrag zuvor gekündigt wurde; gleiches gilt, wenn die Parteien den Vertrag vor Ausübung des Widerrufsrechts einvernehmlich beendet haben, ohne sich zugleich über das Widerrufsrecht zu vergleichen.
Zwischen den Parteien des zugrunde liegenden Falls bestand ein Darlehensverhältnis, das sie einvernehmlich beendet hatten, ohne sich zugleich über das Widerrufsrecht zu vergleichen. Sodann hatte der Kläger den Widerruf des Darlehensvertrages erklärt und gegenüber der Beklagten Zahlung einer Nutzungsentschädigung sowie Rückerstattung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass der Ausübung des Widerrufsrechts nicht die zuvor erfolgte Beendigung der Darlehensverträge durch die Ablösungsvereinbarung entgegenstehe. Der Zweck des Widerrufsrechts sei, dem Verbraucher die Möglichkeit... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 17.08.2015
- 4 UF 52/15 -
Ehebezogene Schenkungen: Schwiegereltern kann nach Scheidung Anspruch auf Rückzahlung von Geldgeschenken zustehen
Wegfall der Grundlage für Geldzahlungen aufgrund Scheitern der Ehe
Schenken die Schwiegereltern dem Ehepaar Geld, damit dieses ein Darlehen für einen Hauskauf ablösen kann, so kann den Schwiegereltern nach § 313 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung der Geldgeschenke zustehen, wenn die Ehe geschieden wird. Denn in dem Scheitern der Ehe ist ein Wegfall der Grundlage für die Geldzahlungen zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar nahm für einen Hauskauf im Jahr 2002 ein Darlehen auf. Um das Paar bei der Rückzahlung des Darlehens zu unterstützen, überwies der Vater der Ehefrau in den Jahren 2006 bis 2009 dreimal einen nicht unerheblichen Geldbetrag auf das Konto seiner Tochter. Nachdem die Ehe Mitte 2012 in Brüche ging, schied sich das Ehepaar im Juli 2014.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2012
- 9 U 199/11 -
Zur Mithaftung des Ehegatten bei Kfz-Finanzierung: Ehegatte ist nicht Darlehensnehmer bei fehlendem Eigeninteresse an dem Darlehen des Ehepartners
Sittenwidrigkeit des Vertrags bei Ausnutzung der krassen finanziellen Überforderung des Ehegatten
Hat der Ehegatte kein eigenes Interesse an dem Darlehen des Ehepartners, so ist der Ehegatte nicht als Darlehensnehmer anzusehen. Es besteht nur eine Mithaftung. Diese ist wegen Sittenwidrigkeit ausgeschlossen, wenn eine krasse finanzielle Überforderung des Ehegatten ausgenutzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehemann nahm wegen eines Autokaufs einen Kredit auf. Diesen löste er später, ohne besonderen Anlass, durch ein anderes Darlehen ab. Diesen Darlehensvertrag unterschrieb seine Ehefrau mit. Diese war erst seit kurzer Zeit in Deutschland und sprach kein deutsch. Zudem verfügte sie über keine nennenswerten finanziellen Mittel. Nachdem die... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 30.01.1987
- 221 C 294/86 -
Ablösender Teppichboden stellt Mietmangel dar
Stolpergefahr besteht
Löst sich der Teppichboden vom Boden ab, stellt dies einen Mietmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Mietwohnung die Miete, da sich der Teppichboden in der Diele sowie in Schlaf- und Kinderzimmer vom Untergrund ablöste.Das Amtsgericht entschied zu Gunsten der Mieter. Das Gericht erachtete eine Mietminderung von 4,65 % für gerechtfertigt. Die Ablösung stellte einen Fehler dar. Jede für den Mieter ungünstige... Lesen Sie mehr
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