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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abrechnungsfehler“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2018
- VIII ZR 148/17 -
Verbrauchssteigerung von 1.000 %: Kunde muss bei "ernsthafter Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers" Rechnung mit ungewöhnlich hohem Stromverbrauch nicht zahlen
BGH zum vorläufigen Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem Grundversorger bei Berechnung eines ungewöhnlich hohen Stromverbrauchs
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher bei einem ungewöhnlich hohen Stromverbrauch die Rechnung dann nicht zahlen müssen, wenn die "ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers" besteht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Energieversorgungsunternehmen, das in Oldenburg die Grundversorgung wahrnimmt und auch die Beklagten im Grundversorgungsverhältnis unter anderem mit Strom belieferte. Bei den Beklagten handelt es sich um ein älteres Ehepaar, in dessen Haushalt im streitgegenständlichen Zeitraum außerdem zeitweise noch ein Enkel lebte.Für den etwa einjährigen Abrechnungszeitraum 2014/2015 berechnete die Klägerin den Beklagten 9.073,40 Euro aufgrund eines abgelesenen Verbrauchs in Höhe von 31.814 kWh. Die Beklagten bestritten, dass sie die ihnen in Rechnung gestellte Strommenge, die etwa zehnmal... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2012
- VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11 -
Kein Recht auf Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung
Räumungsklage wegen Mietrückständen, die auf falscher Abrechnung beruhen, unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat Entscheidungen zu der Frage getroffen, ob und wann der Vermieter zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen auch dann berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist.
In den beiden Verfahren verlangt der Kläger als Vermieter die Räumung und Herausgabe der von den beklagten Mietern innegehaltenen Wohnungen. Der Kläger erhöhte in beiden Fällen mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 die Betriebskostenvorauszahlungen und passte diese auch in den Folgejahren dem jeweiligen Abrechnungsergebnis an. Die Abrechnungen des Klägers wiesen inhaltliche... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2011
- VIII ZR 296/09 -
Vermieter kann innerhalb der Abrechnungsfrist die Betriebskostenabrechnung zu Lasten des Mieters korrigieren
Vorbehaltlose Guthabenerstattung ist kein Schuldanerkenntnis
Die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter stellt für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit sind die Kläger Mieter einer Wohnung der Beklagten in Gütersloh. Der Mietvertrag sieht die Umlage der Betriebskosten, darunter auch Heiz- und Warmwasserkosten, sowie monatliche Vorauszahlungen vor. Im Juli 2007 erteilte die Beklagte den Klägern die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006. Die Abrechnung ergab ein Guthaben der Kläger in Höhe von 185,96... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Aachen, Urteil vom 08.12.2009
- Az.: S 13 (2) KR 112/07 ; Az.: S 13 (2) KR 114/07 ; Az.: S 13 KR 136/07 ) -
SG Aachen: Augenoptiker zur Auskunft über Leistungs- und Abrechnungsvorgänge verpflichtet
Verdacht der Falschabrechnung durch Augenoptiker
Das Sozialgericht Aachen hat verschiedene Augenoptiker dazu verpflichtet, Auskunft über Leistungs- und Abrechnungsvorgänge für den Zeitraum 2001 bis 2003 zu erteilen, nachdem eine Krankenkasse vermeintliche Fehler und Auffälligkeiten bei der Abrechnung von Sehhilfen entdeckt hatte.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, Auskünfte verlangt, nachdem sie und andere Krankenkassen Hinweise auf vermeintliche Fehler und Auffälligkeiten bei der Abrechnung von Sehhilfen durch Augenoptiker erhalten hatte. Daraufhin begann sie - federführend auch für andere gesetzliche Krankenkassen - mit der Überprüfung der Abrechnungen aus den Jahren 2001 bis 2003.... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 16.12.2004
- 26 O 10850/03 -
Rechnungsüberprüfung: Wirksamer Kundenschutz – Telefonabrechnung auf dem Prüfstand
Abrechnungssystem muss überprüft werden
Netzbetreiber O 2 verlangte Bezahlung seiner Rechnungen für das Jahr 2002 von einem kleineren Telefondienstleister, der 0 2-Telefondienste an Endverbraucher weiterverkauft hatte. Allein für den Zeitraum 8.1. – 12.4.2002 sind noch Rechnungen über 300.000,- € offen.
Der Dienstleister entdeckte Fehler in den Abrechnungen des Netzbetreibers, u.a. bei der Berechnung der Mehrwertsteuer, bei der Umrechnung von DM auf Euro und bei der Erfassung der Zeittakte. Er beanstandete deshalb die Rechnungen und verlangte eine technische Überprüfung des Abrechnungssystems. O 2 verwies auf seine Qualitätssicherung, die eine jährliche Routinekontrolle vorsieht. Zuletzt... Lesen Sie mehr
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