die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abrechnungszeitraum“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom
- 21 C 660/21 -
Zulässigkeit von unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen für Heizkosten und übrige Nebenkosten
Keine Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
Im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung können die Heizkosten und die übrigen Nebenkosten für unterschiedliche Zeiträume abgerechnet werden. Dadurch wird die Abrechnung nicht unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Steinfurt im Jahr 2021 über die Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung entscheiden. Der Vermieter hatte die Heizkosten und die übrigen Nebenkosten mit verschiedenen Zeiträumen abgerechnet. Die Heizkosten waren für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 und die übrigen Nebenkosten für den Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ende des Mietverhältnisses abgerechnet worden.Das Amtsgericht Steinfurt entschied zu Gunsten des Vermieters. Die Abrechnung sei wirksam. Der Vermieter könne die einzelnen Positionen auch nach unterschiedlichen Perioden abrechnen. Dies ergebe sich zwingend,... Lesen Sie mehr