die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „abruptes Abbremsen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 16.09.2022
- 1 C 130/22 -
Fuchs am Straßenrand rechtfertigt kein starkes Abbremsen
Vorausfahrender Fahrzeugführer haftet für Auffahrunfall mit
Ein Fahrzeugführer darf nicht wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses stark abbremsen. Kommt es zu einem Auffahrunfall, so kann er unter keinen Umständen mehr als 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem nachfolgenden Fahrzeugführer nicht nachgewiesen werden kann, einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten zu haben. Dies hat das Amtsgericht Pfaffenhofen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im April 2021 ereignete sich zur Mittagszeit auf einer Straße in Oberbayern ein Verkehrsunfall, als eine Skoda-Fahrerin wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses ihr Fahrzeug stark abbremste und das nachfolgende Fahrzeug auffuhr. Die Haftpflichtversicherung der nachfolgenden Fahrzeugführerin regulierte 2/3 des Schadens der Skoda-Fahrerin. Diese wollte aber ihren sämtlichen Schaden ersetzt haben und erhob daher Klage.Das Amtsgericht Pfaffenhofen entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf weiteren Schadensersatz zu. Die Klägerin habe verkehrswidrig... Lesen Sie mehr
Landgericht Neubrandenburg, Urteil vom 03.04.2018
- 3 O 199/17 -
Keine Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen bei Vorliegen von Dashcam-Aufzeichnungen beider Unfallbeteiligter
Abweichende oder zusätzliche Angaben eines Unfallbeteiligten nicht geeignet Kerngeschehen in Zweifel zu ziehen
Eine Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen ist nicht erforderlich, wenn das Kerngeschehen durch die Dashcam-Aufzeichnungen beider Unfallbeteiligter feststeht. Abweichende oder zusätzliche Angaben eines Unfallbeteiligten können dieses Kerngeschehen nicht in Zweifel ziehen. Dies hat das Landgericht Neubrandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im März 2017 kam es in Neubrandenburg zu einem Auffahrunfall zwischen einem vorausfahrenden Pkw und einem nachfolgenden Transporter. Dem Unfall vorausgegangen waren wiederholte Spurwechsel des Pkw-Fahrers jeweils in die Fahrspur des Fahrers des Transporters. Beim letzten Spurwechsel bremste der Pkw-Fahrer abrupt sein Fahrzeug... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.11.2018
- 13 S 104/18 -
Auffahrunfall im Kreisverkehr: Mit grundlosem starkem Abbremsen eines Fahrschulautos muss gerechnet werden
Haftungsverteilung von 30 % zu 70 % zu Lasten des Auffahrenden
Mit dem grundlosen starken Abbremsen eines Fahrschulautos muss grundsätzlich gerechnet werden. Kommt es beim Verlassen eines Kreisverkehrs wegen eines plötzlichen Abbremsens eines Fahrschulautos zu einem Auffahrunfall, haftet der Auffahrende zu 70 % für die Unfallfolgen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 kam es beim Verlassen eines Kreisverkehrs zu einem Auffahrunfall zwischen einem vorausfahrenden Fahrschulauto und einem nachfolgenden Ford Fiesta. Der Fahrschüler bremste das Fahrzeug stark ab, weil er eine sich der Fahrbahn nähernde Person sah. Die Halterin des Ford Fiesta klagte aufgrund des Unfalls gegen den Fahrlehrer... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.10.2016
- 306 O 141/16 -
Auffahrunfall in Kreuzungsbereich nach Abbremsen wegen Hörens eines Martinshorns: Auffahrender haftet vollständig für Unfallfolgen
Kein Vorliegen eines grundlos starken Abbremsens
Kommt es in einem Kreuzungsbereich zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende meint, ein Martinshorn zu hören und deshalb sein Fahrzeug abbremst, so haftet der Auffahrende allein für die Unfallfolgen. In diesem Fall liegt kein grundlos starkes Abbremsen vor. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Autofahrerin wollte im Januar 2015 an einer Hamburger Kreuzung nach dem die Ampel auf "grün" umsprang nach rechts abbiegen, als sie ein Martinshorn vernahm. Sie bremste daher ihr Fahrzeug ab. Daraufhin fuhr ihr ein hinter ihr fahrender Audi-Fahrer auf. Da sich die Autofahrerin durch den Auffahrunfall verletzte, klagte ihre Arbeitgeberin... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2017
- 9 U 189/15 -
Auffahrender haftet selbst bei Möglichkeit eines plötzlichen Abbremsens aus erzieherischen Gründen für Auffahrunfall
Abbremsen aus erzieherischen Gründen muss zur Begründung eines Verkehrsverstoßes nachgewiesen werden
Der Auffahrende haftet selbst dann für den Auffahrunfall allein, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende aus erzieherischen Gründen plötzlich stark abgebremst hat. Denn darin liegt nur dann ein vorwerfbarer Verkehrsverstoß des Vorausfahrenden, wenn ihm ein abruptes Abbremsen aus erzieherischen Gründen nachgewiesen werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2014 kam es zu einem Verkehrsunfall, als ein Taxi-Fahrer vor einer Verkehrsinsel plötzlich stark abbremste und ein hinter ihm fahrender BMW auffuhr. Die Halterin des Taxi, ein Taxi-Unternehmen, klagte aufgrund dessen gegen den Fahrer des BMW und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 11.300... Lesen Sie mehr