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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abseilen“ veröffentlicht wurden

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.08.2024
- 4 ME 136/24 -

Vollsperrung der Autobahn für Abseilen von Autobahnbrücke wird auf eine halbe Stunde beschränkt

OVG Lüneburg hält Vollsperrung allerdings nicht für erforderlich

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde der Stadt Achim die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade geändert und die vom Verwaltungsgericht angeordnete Vollsperrung der Bundesautobahn 27 zwischen dem Bremer Kreuz und der Anschlussstelle Achim-Nord am 28. August 2024 von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr zur Durchführung der von der Antragstellerin angezeigten Versammlung auf die Zeit von 12:30 bis 13.00 Uhr beschränkt, wie es von der Stadt Achim im Beschwerdeverfahren beantragt worden war.

Die Antragstellerin hatte die Durchführung einer Versammlung am 28. August 2024 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr angezeigt, bei der eine Brücke über die A 27 in unmittelbarer Nähe zum Bremer Kreuz bei laufendem Autobahnverkehr in der Weise genutzt werden sollte, dass unter Übersteigung des Brückengeländers Transparente bzw. Plakate am Brückengeländer angebracht werden und sich vom Brückengeländer aus Kletterer abseilen sollten, die Plakate an den unteren Ecken über dem Verkehr schwebend festhalten. Mit Bescheid vom 27. August 2024 hat die Stadt Achim Auflagen für die Durchführung der Versammlung auf der Autobahnbrücke erlassen, welche die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stade, Beschluss vom 27.08.2024
- 10 B 1407/24 -

Als eine konkrete Versammlungsform dürfen sich Aktivisten für eine Versammlung von einer Autobahnbrücke abseilen bei gleichzeitiger Sperrung der Autobahn für eine Stunde

Versammlung lediglich auf der Brücke böte nicht den angestrebten Beachtungserfolg

Das Verwaltungsgericht Stade hat die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die mit Sofortvollzug versehenen versammlungsrechtlichen Nebenbestimmungen im Bescheid vom 26. August 2024 teilweise mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass der Antragsgegnerin aufgegeben wird, zu veranlassen, dass die Bundesautobahn A 27 am 28. August 2024 in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr zwischen den Anschlussstellen "Bremer Kreuz" und "Achim Nord" in beiden Fahrtrichtungen für den Verkehr gesperrt wird. Im Übrigen hat die Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die Antragstellerin beabsichtigte als Anmelderin einer Versammlung zusammen mit anderen Personen das Abseilen von Personen von einem Brückenwerk über die A 27 bei laufendem Autobahnverkehr unter dem Versammlungsmotto "Spruchbänder an Autobahnbrücken sind kein Verbrechen - Autobahnen schon! Klimaschutz und Verkehrswende statt Strafverfahren gegen Aktivistis!".Diese... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 04.03.2022
- 4 K 2855/21.GI -

"Abseilaktion": Verwaltungsgericht Gießen weist Klage gegen Kostenbescheid ab

Abseilaktion über der A3

Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass die Klägerin die Kosten des Polizeieinsatzes zu tragen hat, nachdem sie an einer "Abseilaktion" von einer Autobahnbrücke teilgenommen hatte.

Die Klage richtete sich gegen einen Kostenbescheid für polizeiliche Maßnahmen gegen die Klägerin und zwei weitere Personen, welche sich am 26. Oktober 2020 von einer Brücke über der Bundesautobahn A3 nahe Wiesbaden aus Protestgründen abgeseilt hatten. Spezialeinsatzkräfte der Polizei hatten die Personen von der Brücke entfernt. Für diesen Einsatz machte das Land Hessen Kosten in Höhe... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.01.2022
- 5 L 148/22.F -

Versammlungs­freiheit: Aktivisten dürfen sich über Frankfurter Autobahn abseilen

Abseilen auf der Autobahnbrücke Am Römerhof über der BAB 648 im Rahmen einer Demonstration wird für 30 Minuten erlaubt

Mit Beschluss hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main Auflagen der Stadt für die Demonstration/Abseilaktion von Klimaaktivisten für teilweise rechtswidrig erklärt.

Bereits unter dem Datum des 04.01.2022 hatte der Versammlungsleiter die Kundgebung zu dem Thema „Spruchbänder an Autobahnbrücken sind kein Verbrechen – Autobahnen schonen! Klimaschutz und Verkehrswende Strafverfahren gegen Aktivistis !“ für den 21.01.2022 von 14-15 Uhr auf der Straße Am Römerhof – Brücke über die Bundesautobahn BAB 648 – angemeldet.Nach Eingang der Stellungnahme... Lesen Sie mehr