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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „absolute Person der Zeitgeschichte“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.03.2007
- 324 O 604/06 -

Unerlaubte Veröffentlichung von Fotos in Badebekleidung: Bekanntheit im Bereich "Volksmusik" rechtfertigt nicht Status als absolute Person der Zeitgeschichte

Keine absolute Person der Zeitgeschichte bei fehlender Teilhabe am politischen und demokratischen Prozess

Ist eine Person nur im Bereich der Volksmusik bekannt und nimmt sie weder am politischen noch demokratischen Prozess teil, so gilt sie nicht als absolute Person der Zeitgeschichte. Die fehlende Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos in einer Zeitschrift ist daher nicht nach § 23 Abs.1 Nr. 1 Kunsturhebergesetz (KUG) unerheblich. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Zeitschrift wurden im Juni 2006 Fotos des ehemals erfolgreichen Ski-Fahrers und nunmehr tätigen Sängers, Schauspielers und Moderator, Hansi Hinterseer, veröffentlicht, die ihn in Badebekleidung zeigten. Die Fotos wurden im Rahmen einer Fanreise nach Korfu im Jahr 2003 ohne Einwilligung des Fotografierten angefertigt. Da dadurch seiner Meinung nach seine Privatsphäre verletzt worden sei, klagte er gegen die Verlegerin der Zeitschrift auf Unterlassung. Diese hielt die Veröffentlichung jedoch für zulässig, da es sich bei dem Betroffenen um eine absolute Person der Zeitgeschichte gehandelt habe.... Lesen Sie mehr