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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abwasserleitung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019
- 4 U 59/15 -
Überwachungspflicht des Architekten hinsichtlich der Bauausführung der Abwasserrohrleitungsführung
Verletzung der Überwachungspflicht begründet Schadensersatzhaftung
Ein Architekt muss bei der Errichtung eines Einfamilienhauses die Bauausführung der Abwasserrohrleitungsführung überwachen. Kommt er dieser Überwachungspflicht nicht nach, macht er sich haftbar. Dies hat das Oberlandesgerichts Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer eines Einfamilienhauses gegen den zur Errichtung des Hauses beauftragten Architekten auf Zahlung von Schadensersatz. Sie warfen dem Architekten unter anderem vor, dass er den Bau der Abwasserableitungen nicht überwacht habe und es daher zu Mängeln kam. In den Abwasserableitungen kam es zu Verstopfungen. Der Architekt sah sich dafür nicht verantwortlich. Seiner Meinung nach seien die Verstopfungen auf ein unzureichendes Spülverhalten oder auf ein fehlerhaftes Benutzungsverhalten zurückzuführen. Das Landgericht Potsdam gab der Schadensersatzklage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Architekten.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.02.2018
- VI R 18/16 -
Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung kann steuerlich nicht als Handwerkerleistung geltend gemacht werden
Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes kommt allen Nutzern des Versorgungsnetzes zugute und nicht nur einzelnen Grundstückseigentümern
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Steuerpflichtige nicht berechtigt sind, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurden die Kläger im Jahr 2011 an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage (zentrale Kläranlage) angeschlossen. Zuvor wurde das Abwasser über eine Sickergrube auf ihrem Grundstück entsorgt. Für die Herstellung der hierfür erforderlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes erhob der Abwasserzweckverband im Streitjahr (2012) einen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.10.2012
- 14 K 2159/12 -
Steuerermäßigung für Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
Dichtigkeitsprüfung ist als steuerbegünstigte Handwerkerleistung nach zu beurteilen
Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 % der Kosten. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Hauseigentümer für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses 357,36 Euro gezahlt. Er beantragte hierfür in seiner Einkommensteuererklärung 2010 die steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen. Das Finanzamt lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Dichtheitsprüfung mit einer Gutachtertätigkeit... Lesen Sie mehr
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