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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abwehrmaßnahmen“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.07.2021
- 7 U 14/21 -

Öffentliche-rechtliche Universität kann keinen gerichtlichen Unter­lassungs­anspruch wegen querulantischer Telefonanrufe geltend machen

Universität kann als Trägerin hoheitlicher Gewalt aus eigener Befugnis Schutzmaßnahmen ergreifen

Wird eine Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch querulantische Telefonanrufe belästigt, so kann sie sich dagegen nicht mittels eines gerichtlichen Unter­lassungs­antrags zur Wehr setzen. Sie kann vielmehr als Trägerin hoheitlicher Gewalt aus eigener Befugnis Maßnahmen ergreifen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall machte eine öffentlich-rechtliche Universität im Jahr 2020 mittels eines Eilantrags beim Landgericht Bochum einen Unterlassungsanspruch gegen eine Person geltend, welche mittels ständigen Telefonanrufen auf Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen im Rektorat, beim Kanzler und dem Justiziariat die Arbeitsabläufe erheblich störte. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Universität.Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Universität stehe als Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Anspruch auf Unterlassung aus §§ 1004 Abs. 1 Satz... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 07.12.2018
- 18 C 920/18 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld für einen angeblich durch einen Schrillalarm ausgelösten Tinnitus

Jogger darf herannahenden Hund im Park mit Schrillalarm abwehren

Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass ein Jogger in einem Park einen herannahenden Hund mit einem sogenannten Schrillalarm abwehren darf. Ein Abwarten bis der Hund zubeißt, ist nicht erforderlich.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls befand sich mit seinem nicht angeleinten Dalmatiner im Oktober letzten Jahres im Sheridan-Park. Der joggende Beklagte fühlte sich von dem "angaloppierenden und Zähne fletschenden" Dalmatiner bedroht, und setzte einen sogenannten Schrillalarm ein, um den Hund abzuwehren. Durch den Schrillalarm wird ein Notsignal mit ca. 110db erzeugt. Der Hund entfernte sich daraufhin.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 18.10.2018
- 1 U 599/18 -

"Der will nur spielen" - Spaziergänger darf sich gegen herannahenden und nicht angeleinten Hund wehren

Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden

Nähert sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete Gefahr schließen lässt. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz.

Der zugrunde liegenden Fall joggte der Kläger im Wald, wobei er an der Leine eine Hündin mit sich führte. Zur gleichen Zeit gingen dort der Beklagte und seine Ehefrau mit ihrem Hund spazieren. Der Beklagte hatte seinen Hund nicht angeleint. Nach der örtlichen Gefahrenabwehrverordnung bestand die Verpflichtung, Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen,... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 16.01.2017
- 17 C 4796/15 -

Vom Vermieter zu verantwortende Taubenplage begründet Anspruch des Wohnungsmieters auf Beseitigung der Störung

Aufstellen von Kunststoffraben keine geeignete Maßnahme zur Beseitigung der Taubenplage

Ein Vermieter muss geeignete Maßnahmen zur Beseitigung einer Taubenplage ergreifen, wenn er diese etwa aufgrund der Errichtung einer Solaranlage auf dem Dach zu verantworten hat. Das Aufstellen von Kunststoffraben stellte keine solche geeignete Maßnahme dar. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf dem Flachdach eines sechsstöckigen Wohnhauses befand sich eine errichtete Solaranlage. Ein im sechsten Stock wohnenden Mieter klagte ab dem Frühjahr 2015 über eine Taubenplage. So wurde der Balkon des Mieters durch die Anwesenheit der Tauben stark verkotet. Die Tauben nutzten die Solaranlage auf dem Dach als Lebensraum, da sie Nistmöglichkeiten... Lesen Sie mehr