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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ad-hoc-Mitteilung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 18.11.2021
- 3 Kap 1/16 -
Hinweisbeschluss im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche vor dem Oberlandesgericht Braunschweig
Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung schon ab 2008
Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE (3 Kap 1/16) hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Hinweisbeschluss vom 18.11.2021 wesentliche Hinweise für den weiteren Verfahrensablauf gegeben. Der Senat hat sich in dem 30-seitigen Beschluss zu einzelnen rechtlichen Fragestellungen zur Ad-hoc-Mittteilungspflicht positioniert, die Gegenstand der vergangenen mündlichen Verhandlungen waren. Er geht nunmehr davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fahrzeuge für den US-amerikanischen Markt bereits im Jahr 2008 eine sog. Insiderinformation darstellte, die dem Kapitalmarkt durch eine Ad-hoc-Mitteilung hätte bekannt gegeben werden müssen.
Ob sich aus dem Unterlassen von Ad-hoc-Mitteilungen im Jahr 2008 und den folgenden Jahren bis zur Aufdeckung des "Diesel-Skandals" im September 2015 dem Grunde nach Schadensersatzansprüche für Anleger ergeben, hängt nach Auffassung des Senats für die Zeit bis zum 09.07.2012 vor allem davon ab, ob ein Vorstandsmitglied der VW AG Kenntnis von der Manipulation hatte. Der Senat geht nunmehr davon aus, dass allein die Kenntnis auf dieser Ebene der VW AG zuzurechnen sei. Dies ist von der Klägerseite darzulegen und zu beweisen. Für die Zeitpunkte nach dem 09.07.2012 muss dagegen die VW AG beweisen, dass das Unterlassen der Mitteilung durch den Vorstand... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.12.2020
- VI ZR 244/20 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Kauf eines Gebrauchtwagens nach Bekanntwerden des Abgasskandal
Keine Täuschung argloser Käufer ab Ad-hoc-Mitteilung
Der BGH hat entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagens der Marke Audi, der das Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals erworben hatte, kein Schadensersatz von der VW AG zusteht.
Der Kläger erwarb im Mai 2016 von einem Autohändler einen gebrauchten Audi Q5 2.0 TDI zu einem Kaufpreis von 32.600 €, der mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattet ist. Die Beklagte ist Herstellerin des Motors. Die im Zusammenhang mit diesem Motor verwendete Software führte zu einer Optimierung der Stickstoff-Emissionswerte im behördlichen Prüfverfahren. Die Software bewirkte,... Lesen Sie mehr
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13.07.2018
- 22 O 205/16 und 22 O 348/16 -
Klage von Kapitalanlegern gegen Porsche wegen Verletzung sog. Ad-hoc-Mitteilungspflichten im VW-Abgas-Skandal: Landgericht Stuttgart verpflichtet Bosch zur Herausgabe von Akten
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für die Robert Bosch GmbH
In zwei Streitverfahren von Kapitalanlegern gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen Verletzung sog. Ad-hoc-Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz im Zusammenhang mit dem sog. VW-Abgas-Skandal ordnete das Landgericht Stuttgart gegenüber der Drittbeteiligten Robert Bosch GmbH gem. § 142 Zivilprozessordnung (ZPO) die Herausgabe von Unterlagen, insbesondere einer Reihe von E-Mails, an. Hiergegen wandte sich die Robert Bosch GmbH unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht aus sachlichen Gründen gem. § 384 ZPO.
In zwei Streitverfahren von Kapitalanlegern gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen Verletzung sog. Ad-hoc-Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz im Zusammenhang mit dem sog. VW-Abgas-Skandal ordnete das Landgericht Stuttgart gegenüber der Drittbeteiligten Robert Bosch GmbH gem. § 142 Zivilprozessordnung (ZPO) die Herausgabe von Unterlagen, insbesondere... Lesen Sie mehr
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Landgericht Braunschweig, Urteil vom 30.07.2014
- 5 O 401/13 -
Schadensersatzklage gegen die Porsche Automobil Holding S. E. erfolglos
Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der versuchten VW-Übernahme nicht falsch oder unvollständig
Das Landgericht Braunschweig hat die Schadensersatzklage eines Anleger gegen die Porsche Holding S.E. auf Zahlung von 131.986,60 Euro abgewiesen. Nach Auffassung des Landgerichts waren die in der Zeit von März 2008 bis Oktober 2008 herausgegebenen Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der versuchten VW-Übernahme nicht wie vom Kläger beanstanden falsch oder unvollständig. Wegen der verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten hinsichtlich einer möglichen Fusion sei die Mitteilung jedenfalls nicht grob falsch und daher nicht sittenwidrig, entschied das Gericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte ein Anleger von der Porsche Automobil Holding S.E. die Zahlung eines Betrages in Höhe von 131.986,60 Euro. Hintergrund der Schadensersatzklage waren die Pressemitteilungen der Porsche Automobil Holding S. E. in dem Zeitraum März 2008 bis Oktober 2008. Da die Beklagte bereits in der Zeit vor dem 26. Oktober 2008 die Absicht gehabt habe, durch... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.04.2013
- II ZB 7/09 -
Bundesgerichtshof entscheidet im Verfahren gegen Daimler AG wegen verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformation
Verfahren zur Haftung für Ad-hoc-Meldungen über Schrempp-Rücktritt erneut an OLG zurückgewiesen
In einem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG hat der Bundesgerichtshof wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp die Sache zu weiteren Sachverhaltsfeststellungen an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
In dem zugrunde liegenden Fall erörterte am 17. Mai 2005 der damalige Vorstandsvorsitzende von Daimler Prof. Schrempp mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Kopper seine Absicht, zum Ende des Jahres 2005 von seinem Amt zurückzutreten. In der Folgezeit informierte Schrempp weitere Mitarbeiter über seine Pläne und besprach sie mit dem Vorsitzenden des Konzern- und Gesamtbetriebsrats. ... Lesen Sie mehr
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