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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Affenpocken“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2022
- 29 L 1677/22 -
Eilantrag gegen Affenpocken-Quarantäne trotz Impfung erfolglos
Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherung des Gesundheitssystems rechtfertigt dreiwöchige Quarantäne
Eine Person, die während der infektiösen Phase ihres mit Affenpocken infizierten Mitbewohners in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf 21 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Die zwischenzeitlich erfolgte Impfung ändert daran nichts. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und den gegen die Quarantäneanordnung gerichteten Antrag im Eilverfahren abgelehnt.
Das Gericht hat sich in der Begründung seiner Entscheidung auf die Erkenntnisse und Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Affenpocken gestützt und ist dessen wissenschaftlicher Beurteilung gefolgt. Danach stuft das RKI Mitbewohner von Personen mit einer Affenpocken-Diagnose, die während der infektiösen Phase des Patienten mindestens eine Nacht in der Wohnung verbracht haben und deshalb u.a. möglicherweise infektiösem Material wie etwa Haushaltsgegenständen ausgesetzt waren, als Kontaktpersonen der Expositionskategorie 3 ein. Für diese Personen nimmt das RKI ein hohes Übertragungsrisiko an und empfiehlt eine häusliche Quarantäne von 21 Tagen. ... Lesen Sie mehr
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