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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2013
- VI ZR 56/12 -
BGH zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern
Schuldnerin nahm Gelder von Winzern mit einer Rückzahlungsverpflichtung entgegen, um damit in ihrem Aktivgeschäft zu wirtschaften
Es besteht eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz für überjährige Zinsgeschäfte der Winzergenossenschaften und vergleichbaren Betriebe mit Winzergeldern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein in der Pfalz ansässiger Winzer, nimmt die Beklagten als ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der zwischenzeitlich insolventen L. GmbH & Co. KG wegen des von ihm über mehrere Jahre bei der Schuldnerin belassenen und aufgrund der Insolvenz nicht zurückerhaltenen "Winzergelds" auf Schadensersatz in Anspruch. Bei der Schuldnerin war es bereits seit den 1970er Jahren ständige Geschäftspraxis, dass eine Vielzahl von Erzeugern aus der Winzergemeinschaft (im Durchschnitt 160 bis 300 Winzer) jeweils einen Teil des Entgelts für die Ablieferung ihrer Trauben als jederzeit... Lesen Sie mehr
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