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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Altbau“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 06.07.2021
- 65 S 292/20 -
Formulierung in Schönheitsreparaturklausel "Streichen der Innentüren" meint nicht "ölen"
Mieter nicht zum Abbeizen und Ölen der Zimmertüren verpflichtet
Ist in einer Schönheitsreparaturklausel geregelt, dass der Mieter die Innentüren "Streichen" soll, so ist damit nicht "ölen" gemeint. Der Mieter ist daher nicht zum Abbeizen und Ölen der Zimmertüren verpflichtet . Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Altbauwohnung in Berlin nach Mietvertragsende die abgeschliffenen Zimmertüren ölen. Nach der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag war das "Streichen der Innentüren" geschuldet. Die Mieter hielten aufgrund dessen nur ein Streichen der Türen in weißer Farbe für erforderlich. Da die Vermieterin dies anders sah, erhob sie Klage. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Vermieterin könne nicht verlangen, dass die Zimmertüren geölt werden müssen. Eine solche... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 22.07.2021
- 14 C 75/20 -
Keine Mietminderung wegen undichter und klirrender Holz-Kastendoppelfenster in Altbauwohnung
Mietmangel bei Eindringen von Feuchtigkeit durch z.B. Schlagregen oder erheblicher Beeinträchtigung durch Zugluft
Undichte und klirrende Holz-Kastendoppelfenster in einer Altbauwohnung begründen grundsätzlich kein Recht zur Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB. Ein Mietmangel kann aber angenommen werden, wenn Feuchtigkeit zum Beispiel bei Starkregen eindringt oder eine erhebliche Beeinträchtigung durch Zugluft besteht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin beanspruchten seit dem Jahr 2017 unter anderem deshalb eine Mietminderung, weil die Holz-Kastendoppelfenster undicht, zugig und nicht mehr ausreichend im Holzrahmen befestigt gewesen seien, so dass die Fenster geklirrt hätten. Zudem soll bei niedrigen Außentemperaturen der Wärmeverlust und die Zugigkeit... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.06.2019
- 226 C 211/18 -
Zugluft und gelegentliches Eindringen von Regenwasser wegen einfachverglastem Wintergarten einer Altbauwohnung stellt keinen Mangel dar
Mieter nicht zur Minderung der Miete berechtigt
Kommt es bei einem einfachverglasten Wintergarten einer Altbauwohnung zu Zuglufterscheinungen und gelegentlichem Eindringen von Regenwasser, so stellt dies keinen Mietmangel dar. Der Mieter ist daher nicht gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung der Miete berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Mieterin einer Altbauwohnung in Berlin im Mai 2018 eine Mietminderung. Hintergrund dessen war, dass es im Wintergarten der Wohnung aufgrund der Einfachverglasung zu Zuglufterscheinungen und bei Starkregen zum Eintreten von Regenwasser kam. Da die Vermieterin darin keinen Mangel sah, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 08.01.2019
- 63 S 303/17 -
Wohnungsmieter muss gelegentlichen intensiven Kinderlärm aus Nachbarwohnung hinnehmen
Sozialadäquater Kinderlärm stellt keinen Mietmangel dar
Kommt es aus einer Nachbarwohnung gelegentlich zu intensivem Kinderlärm, so muss dies der Wohnungsmieter hinnehmen. Sozialadäquater Kinderlärm stellt keinen Mietmangel dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Altbauwohnung im Jahr 2015 gegen ihre Vermieterin auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter Miete, Beseitigung lärmbedingter Störungen und Feststellung einer Mietminderung. Hintergrund dessen war von der Wohnung über ihr ausgehender Kinderlärm. Die Nachbarn hatten vier Kinder, wodurch es manchmal zu intensivem Lärm in Form von... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2018
- V ZR 203/17 -
Feuchtigkeitsschäden in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau sind sanierungspflichtig
Bei gravierenden baulichen Mängeln des Gemeinschaftseigentums ist sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungs- und Teileigentümer dazu verpflichtet sind, Feuchtigkeitsschäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums sanieren zu lassen.
Die Parteien bilden eine Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft. Das im Jahr 1890 errichtete Gebäude wurde im Jahr 1986 in zwölf Wohnungen und drei Teileigentumseinheiten aufgeteilt. Die Kläger sind die Eigentümer der drei Teileigentumseinheiten, die sich im Souterrain des Gebäudes befinden; sie werden in der Teilungserklärung als "Laden" bzw. "Büro" bezeichnet und derzeit als Naturheilpraxis,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 19.03.2007
- 67 S 345/06 -
Absenken von Dielenbrettern bei Belastung begründet Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens in Altbauwohnung
Mieter darf einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten
Der Mieter einer Altbauwohnung hat zwar keinen Anspruch auf einen neuen Dielenfußboden. Er darf aber einen einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten. Sind die Fugen daher so breit, dass sich einzelne Dielenbretter bei Belastung absenken, besteht ein Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zeigten die Mieter einer Altbauwohnung ihrer Vermieterin mehrere Mängel an. Unter anderem bemängelten sie den Zustand des Dielenfußbodens. So senkten sich die Dielenbretter im Bereich des Eingangs zum Wohnzimmer und zum Bad ab, wenn man sie betrat. Dabei geriet ein aufgestellter Schrank ins Wackeln. Es stellten sich nachfolgend Fugenbreiten von 0,5 bis... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.06.2017
- V ZR 196/16 -
Wärmedämmung von Neubauten darf nicht über Grundstücksgrenze ragen
Duldungsverpflichtung für Nachbarn gilt nur bei Bestandsbauten und nicht bei Neubauten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer nicht nach § 16 a Abs. 1 NachbG Bln eine die Grundstücksgrenze überschreitende Wärmedämmung einer Grenzwand dulden muss, mit der der benachbarte Grundstückseigentümer erstmals die Anforderungen der bei der Errichtung des Gebäudes bereits geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt. Die Frage, ob die Vorschrift des § 16 a NachbG Bln verfassungsgemäß ist, ist offen geblieben.
Die Mitglieder der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft und der Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Berlin. Das Grundstück des Beklagten ist mit einem Reihenendhaus bebaut, das an der Grenze zum Grundstück der Wohnungseigentümer steht. An dieses Gebäude hatte ein Bauträger 2004/2005 das heute den Wohnungseigentümern gehörende Mehrfamilienhaus angebaut. Die Giebelwände... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.03.2014
- 67 S 490/11 -
Aus dünner Spanplatte oder Holzplatte gefertigte Trennwand zur Nachbarwohnung ist ein Mietmangel
Vermieter zur Mängelbeseitigung verpflichtet
Besteht in einem Altbau die Trennwand zur Nachbarwohnung aus einer dünnen Span-/Holzplatte, so stellt dies einen Mietmangel dar. Der Vermieter ist in einem solchen Fall verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand in einem im Jahr 1900 errichteten Altbau die Trennwand zur Nachbarwohnung aus einer Span-/Holzplatte. Die ursprünglich vorhandene gemauerte Trennwand wurde im Jahr 1950 nachträglich durch die Span-/Holzplatte ersetzt. Der Mieter der Wohnung klagte aufgrund dessen gegen seinen Vermieter auf Beseitigung des Mangels. Nachdem sich das Amtsgericht Berlin-Tiergarten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 05.02.2013
- 2 C 2268/11 -
Bei Altbauwohnungen ist mit Feuchtigkeit im Keller zu rechnen
Recht zur Mietminderung besteht daher nicht
Der Mieter eines Altbaus muss damit rechnen, dass im Keller eine gewisse Feuchtigkeit herrscht. Feuchte Kellerwände rechtfertigen daher keine Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Ansbach entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin eines im Jahr 1923 errichteten Einfamilienhauses ihre Miete, da es im Keller feucht und nass war. Zudem behauptete sie, dass sich an den Kellerwänden Schimmel und Salpeter bildete. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an, so dass der Fall schließlich vor Gericht landete.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 09.06.2010
- 42 C 1905/09 -
Erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf nach Einbau moderner Fenster begründet keinen Mangel der Wohnung
Erhöhtes Risiko der Schimmelbildung ist durch entsprechendes Heiz- und Lüftungsverhalten zu begegnen
Führt der Einbau moderner Fenster in einem Altbau zu einem erhöhten Risiko der Schimmelbildung, ist dem durch ein erhöhtes Heiz- und Lüftungsverhalten zu begegnen. Ein Mangel an der Mietwohnung liegt dadurch nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Nürtingen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Wohnung minderten wegen eines Schimmelbefalls ihre Miete. Ein beauftragter Sachverständiger führte die Schimmelbildung auf dem Zusammenspiel mit der nur 24 cm dicken Außenwand und dem späteren Einbau moderner hochdichter Fenster zurück. Nach Meinung des Vermieters hätte dem mit einem öfteren Heizen und Lüften begegnet werden... Lesen Sie mehr
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