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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „altersangemessen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 11.02.2003
- 4 C 525/02 -
Abgenutzte Duschwanne stellt keinen Mietmangel dar
Mietern war bei Abschluss des Mietvertrages der altersbedingte Zustand der Mietsache bekannt
Die Kosten für die Beseitigung von altersbedingten Abnutzungen können Mieter nicht vom Vermieter ersetzt verlangen, da den Mieter keine Pflicht zur Modernisierung trifft. Ist der Zustand der Mietsache bei Vertragsabschluss bekannt und wird er von den Mietern akzeptiert, so gilt er als vertragsgemäß. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Coesfeld hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine abgenutzte Duschwanne einen Mietmangel darstellt. Die Mieter hatten einen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Vermieter aufgrund ihrer abgenutzten Duschwanne geltend machen wollen.Nach Meinung des Amtsgerichts Coesfeld hatten die Mieter jedoch keinen Rechtsanspruch, da ein Mangel im Sinne des § 536 BGB nicht vorgelegen habe. Dieser sei nur dann anzunehmen, wenn es sich um eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands vom vertraglich vorausgesetzten Zustand des Wohnobjekts handele. Eine Modernisierungspflicht des Vermieters bestehe jedoch nicht. Da es sich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.07.2011
- VG 9 L 188.11, VG 9 L 189.11, VG 9 L 192.11 VG, 9 L 210.11 und VG 9 L 215.11 -
VG Berlin: Gemeinsamer Einschulungsbereich in Berlin-Mitte verstößt gegen Grundsatz altersangemessener Schulwege
5 km weiter Schulweg ist für Schulanfänger zu weit
Durch die Neuordnung des Berliner Schulgesetzes, wird der Grundsatz altersangemessener Schulwege nicht mehr beachtet. Die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen in Berlin-Mitte ist daher unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und den Bezirk verpflichtet, Antragsteller an den von ihnen gewünschten Grundschulen aufzunehmen.
Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat im September 2010 acht Grundschulen in einem Radius von 5 km zu einem gemeinsamen Einschulungsbereich zusammengefasst. Davon betroffen sind die Grundschule am Arkonaplatz, die Papageno-Grundschule, die Kastanienbaum-Grundschule, die Heinrich-Seidel-Grundschule, die Gustav-Falke-Grundschule, die Vineta-Grundschule, die Grundschule am Koppenplatz und... Lesen Sie mehr
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