die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Ahrensburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 15.06.2022
- 49b C 505/21 -
Besuche von der Freigängerkatze eines Nachbarn sind in einer Wohnhaussiedlung zu dulden
Verschmutzung durch Katzenkot und Beschädigungen durch Katze müssen nachgewiesen werden
Ein Grundstückseigentümer muss in einer Wohnhaussiedlung den Besuch einer Freigängerkatze eines Nachbarn dulden. Macht er geltend, dass es durch die Katze zu Verschmutzungen in Form von Katzenkot und Beschädigungen kam, so ist er dafür beweispflichtig. Dies hat das Amtsgericht Ahrensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 erhob die Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks vor dem Amtsgericht Ahrensburg Klage auf Unterlassung gegen eine ihrer Nachbarrinnen. Die Klägerin machte geltend, dass die Katze der Beklagten ihr Grundstück betreten habe und in ihr Haus eingedrungen sei, wenn sie die Terrassentür zum Lüften offen lasse. Die Katze habe sich auf frisch gewaschene Wäsche gesetzt und sich an Speisen in der Küche zu schaffen gemacht. Zudem habe die Katze das Grundstück mit Kot verschmutzt und das Fahrzeug der Klägerin, eine Schutzhülle für Gartenmöbel und einen Vogelkasten beschädigt. Die Beklagte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Ahrensburg, Beschluss vom 18.01.2021
- 49c C 48/21 -
Überspitzte und übertriebene Formulierungen in hitzigen zivilgerichtlichen Streitigkeiten zulässig
Kein Anspruch auf Unterlassung
Im Rahmen einer hitzigen zivilgerichtlichen Streitigkeiten darf überspitzt und übertrieben formuliert werden. Ein Anspruch auf Unterlassung besteht dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Ahrensburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall befanden sich ein Rechtsanwalt und eine Frau jedenfalls seit dem Jahr 2019 in mehreren zivilgerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Amtsgericht Ahrensburg. In diesem Zusammenhang richte die Frau Schreiben an das Gericht, in dem sie unter anderem behauptete, der Anwalt sei insolvent und habe seine Zahlungsunfähigkeit dem Amtsgericht Ahrensburg angekündigt... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 15.07.2017
- 58 Ds 759 Js 32669/15 (25/16) -
Vorwurf der Korruption gegenüber Bauamt nach monatelanger Auseinandersetzung über Baurechtswidrigkeit eines Nachbarzauns von Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt
Keine Strafbarkeit wegen Beleidigung
Äußert ein Bürger nach monatelanger Auseinandersetzung über die Baurechtswidrigkeit eines Nachbarzauns gegenüber dem Bauamt, dass dieses korrupt sei, so ist dies von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Eine Strafbarkeit wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Ahrensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 hatte eine Grundstückseigentümerin in einer E-Mail an das Bauamt Bad Oldesloe dieses als korrupt bezeichnet. Hintergrund der Äußerung war ein monatelanger Streit über die Baurechtswidrigkeit einer Holzbauwand auf dem Nachbargrundstück. Die Frau fühlte sich durch die Behörde und ihre Mitarbeiter benachteiligt. Ihrer Meinung nach... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 25.09.2008
- 37 C 11/08 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann Einbau von Rauchmeldern im Wohneigentum beschließen
Rauchmelder dienen der Sicherheit des Gebäudes und gehören daher zum Gemeinschaftseigentum
Da Rauchmelder nicht nur Personen, sondern auch das Gebäude schützen sollen, gehören sie zum Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann daher den Einbau von Rauchmeldern in den Wohnungen beschließen. Dies hat das Amtsgericht Ahrensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung beinhaltete unter anderem, "dass sämtliche Wohnungen im Gebäude mit Rauchwarnmeldern nach Vorgaben der Landesbauordnung ausgestattet werden." Damit waren zwei Wohnungseigentümer nicht einverstanden. Ihrer Meinung nach, habe die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau von Rauchmeldern in... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 25.06.2010
- 47 C 1171/09 -
Krankenhausaufenthalt: Mieter müssen ihre Hausschlüssel nicht bei der Klinikverwaltung abgeben - Die Aufbewahrung im Wertfach reicht aus
Mieter müssen ihre Schlüssel vor unberechtigten Dritten schützen - ihre Obhutspflicht hat aber Grenzen
Mieter sind dazu verpflichtet, ihre Haus- und Wohnungsschlüssel während eines Krankenhausaufenthalts zu sichern. Dies ist eine Obhutspflicht, die sich als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag ergibt. Wenn in dem Krankenhauszimmer ein verschließbares Wertfach verfügbar ist, so reicht die Aufbewahrung der Schlüssel darin aus. Mieter sind nicht dazu verpflichtet, ihre Schlüssel durch die Klinikverwaltung verwahren zu lassen. Dies stellte das Amtsgericht Ahrensburg in einem Fall, in dem ein Hauseigentümer einen seiner Mieter auf Schadensersatz verklagt hatte, klar.
Der Mieter war während eines Krankenhausaufenthaltes bestohlen worden. Die Diebe hatten sein in den Krankenzimmerschrank integriertes, abschließbares Wertfach aufgebrochen und u.a. seine darin aufbewahrten Hauseingangs- und Wohnungstürschlüssel gestohlen. Der Hauseigentümer ließ daraufhin das Haustürschloss sowie die Schlösser aller Wohnungstüren des Hauses auswechseln. Die Kosten verlangte... Lesen Sie mehr