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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Augsburg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 09.06.2023
- 12 C 11/23 -

Angabe von Internetpräsenzen in Abwesenheitsmail stellt keine Werbung dar

Zweck der Angabe ist nicht Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen

Die Angabe der Internetpräsenzen in einer Abwesenheitsmail stellt keine Werbung dar, da diese Angabe nicht auf die Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen gerichtet ist. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2022 wandte sich ein Mann an ein Unternehmen, welches eine Internetdatenbank für die juristische Recherche betrieb, zwecks einer Produktberatung bzw. Angebotsanfrage. In der Folgezeit kam es zu einem regen Austausch zwischen dem Interessenten und einem Mitarbeiter des Unternehmens. Im Dezember 2022 erhielt der Interessent auf eine E-Mail eine Abwesenheitsmail des Mitarbeiters. In dieser waren unterhalb der Signatur verschiedene Internetpräsenzen des Unternehmens aufgelistet. Der Interessent sah darin eine unzulässige Werbung und klagte schließlich auf Unterlassung.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 12.08.2021
- 25 C 2237/21 -

Keine Zahlungspflicht bei Unmöglichkeit der Nutzung des Fitnessstudios wegen Schließung aufgrund Virus-Pandemie

Keine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage

Ist es wegen behördlicher Anordnung aufgrund einer Virus-Pandemie unmöglich das Fitnessstudio zu nutzen, so entfällt gemäß § 326 Abs. 1 BGB die Zahlungspflicht. Eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Augsburg im Jahr 2021 darüber zu entscheiden, ob die Schließung eines Fitnessstudios aufgrund behördlicher Anordnung wegen der Corona-Pandemie in der Zeit von März bis Juni 2020 die Pflicht zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge entfallen lässt.Das Amtsgericht Augsburg entschied, dass die Zahlungspflicht gemäß §... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 29.11.2019
- 18 C 1936/18 -

Änderungsvorbehalt in AGB wirksam: Kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für "Klassik-Reise" bei Besetzungänderung von Opernaufführung

Besetzung bei Opernaufführung stellt keine wesentliche Reiseleistung dar

Ein Reiseveranstalter, der eine "Klassik-Reise" mit Besuchen von Konzerten und/oder Opern­veranstaltungen anbietet, kann in seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen wirksam vereinbaren, dass eine Besetzungsänderung nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten berechtigt. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg und verwies darauf, dass ein Änderungsvorbehalt bei der Besetzung dem Vertragspartner bei einem qualifizierten Ersatz zumutbar ist.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls verlangten mit ihrer Klage die Rückzahlung des angezahlten Reisepreises. Die Kläger buchten bei einem Reiseveranstalter eine Klassik-Reise in eine europäische Hauptstadt. Die Reise beinhaltete auch den Besuch von Konzerten und/oder Opernveranstaltungen. In dem mehrtägigen Reiseprogramm war unter anderem an einem Nachmittag der Besuch einer Opernaufführung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 10.12.2019
- 20 C 2566/19 -

Wohnungsvermietung "nur an Deutsche" stellt Diskriminierung dar

Vermieter zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro verurteilt

Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass eine Wohnungsanzeige, die eine Vermietung "nur an Deutsche" vorsieht, gegen das Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz verstößt. Ein Vermieter schließt damit sämtliche "Nicht-Deutsche" von der Eingehung eines Vertrags­verhältnisses aus und lehnt diese aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft als Mieter ab. Das Amtsgericht verurteilte den Vermieter zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro und setzte ein Ordnungsgeld für den Fall einer Zuwiderhandlung fest.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der aus Burkina Faso stammende Kläger, der derzeit in München wohnhaft ist, wollte seinen Wohnort aus privaten Gründen nach Augsburg verlegen. Der Beklagte bot in der Augsburger Allgemeinen Zeitung eine Wohnung zur Miete an. Die Anzeige des Beklagten lautete auszugsweise wie folgt: "... 1 ZKB 40 m² sofort 394,- 102,- EBK m.F., Laminat,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 10.07.2018
- 19 C 2923/17 -

Besucherin einer Tierfarm hat nach Angriff durch einen freilaufenden Schäferhund Anspruch auf Schmerzensgeld

Hinweisschild "Durchgang verboten!" zur Erfüllung der Verkehrs­sicherungs­pflicht nicht ausreichend

Das Amtsgericht Augsburg hat der Besucherin einer Tierfarm ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.800 Euro zu sowie Ersatz des materiellen Schadens zugesprochen, nachdem sie auf dem Gelände von einem Schäferhund angegriffen wurde. Das Gericht verwies darauf, dass das Aufstellen eines Schildes mit dem Hinweis "Durchgang verboten!" nicht ausreichend, um die Verkehrs­sicherungs­pflicht zu erfüllen, da sich hieraus nicht ergebe, dass mit einem aggressiven Hund zu rechnen sei.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls befand sich auf dem Gelände der den Beklagten gehörenden Tierfarm und ging auf einem Feldweg zwischen den eingezäunten Tiergehegen entlang, als sie von dem Schäferhund der Beklagten angegriffen wurde. Die Klägerin versuchte den Hund mit dem rechten Arm von ihrem Oberkörper abzuwehren. Der Hund ließ dann vom Oberkörper der Klägerin ab, verbiss... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 24.01.2018
- 73  C 4417/17 -

Aufsichtspflichten bei fahrradfahrendem 5-jährigem Kind

Aufsicht ist insbesondere dem Alter und Leistungsvermögen des Kindes anzupassen

Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass die Aufsichtspflicht der Eltern dem Alter und Leistungsvermögen eines Kindes anzupassen ist. Eltern genügen ihren Verkehrs­sicherungs­pflichten, wenn sie einem Fünfjährigen ein verkehrsgerechtes Verhalten, Verkehrsregeln und Verkehrszeichen erklären und ihre Überwachung einüben sowie eine ausreichende Beaufsichtigung gewährleisten. Eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung ist gegeben, wenn die Eltern hinter dem fahrradfahrenden Kind fahren, um dieses beobachten zu können. Kommt es dennoch dazu, dass das Kind gegen ein geparktes Fahrzeug stößt, hat der Fahrzeugbesitzer keinen Anspruch auf Schadensersatz für die Beschädigung seines Wagens.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte seinen Pkw ordnungsgemäß auf der Straße geparkt. Auf beiden Seiten der Fahrbahn befand sich ein Gehweg, mit einer Breite von ca. 90 cm. Der 5-jährige Sohn des Beklagten fuhr mit seinem mit Scheibenbremsen ausgestatteten Mountainbike auf der Straße hinter seinem älteren Bruder und vor dem Beklagten. Der Beklagte rief dem 5-jährigen Sohn noch... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 02.05.2019
- 72 C 5499/17 -

Vertragswidrige einseitige Kürzung des Leistungsumfangs eines Vertrags berechtigt zur Kündigung

Ausschluss einer Kündigung durch AGB unwirksam

Wird der Leistungsumfang eines Vertrags vertragswidrig einseitig gekürzt, steht dem Vertragsnehmer ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.

Die Beklagte betreibt ein Institut, dessen Gegenstand Lebens- und Bewusstseinscoaching ist. Der Kläger schloss einen Vertrag betreffend Lebens- und Bewusstseinscoaching bei der Beklagten zu einer Jahresgebühr von 2.199 Euro ab. Hierin enthalten waren mehrere Seminare und Webinare sowie die tägliche Betreuung in einer WhatsApp-Gruppe.Die täglichen Dankbarkeitsnachrichten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 05.09.2019
- 74 C 1611 / 18 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Nutzung eines erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weges bei Glatteis

Parkplätze benötigen nur sicheren Zugang zu abgestellten Fahrzeugen und müssen nicht komplett geräumt werden

Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern läuft auch Gefahr, kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen zu bekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Postzustellerin. Sie fuhr im Januar 2017 auf den Parkplatz des Beklagten in Bobingen mit ihrem eBike, um Post auszuliefern. An dem Tag herrschten winterliche Wetterverhältnisse und der Parkplatz war erkennbar glatt und nicht geräumt. Die Klägerin kam auf dem Parkplatz zu Sturz und verletzte sich am Steißbein, am Becken und am Knie. Außerdem... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 07.12.2018
- 18 C 920/18 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld für einen angeblich durch einen Schrillalarm ausgelösten Tinnitus

Jogger darf herannahenden Hund im Park mit Schrillalarm abwehren

Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass ein Jogger in einem Park einen herannahenden Hund mit einem sogenannten Schrillalarm abwehren darf. Ein Abwarten bis der Hund zubeißt, ist nicht erforderlich.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls befand sich mit seinem nicht angeleinten Dalmatiner im Oktober letzten Jahres im Sheridan-Park. Der joggende Beklagte fühlte sich von dem "angaloppierenden und Zähne fletschenden" Dalmatiner bedroht, und setzte einen sogenannten Schrillalarm ein, um den Hund abzuwehren. Durch den Schrillalarm wird ein Notsignal mit ca. 110db erzeugt. Der Hund entfernte sich daraufhin.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 11.04.2018
- 22 C 4977/17 -

Sorgfaltspflichten im Rahmen eines Kaskoschadens

Versicherung muss grob fahrlässiges Handeln bei der Sicherung eines Fahrzeugs beweisen können

Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass das Überrollen eines abgesägten Baumstumpfes und das Anstoßen eines Pkw gegen eine Hauswand als Unfall anzusehen sein kann. Auch wenn als Unfallursache, die nicht ordnungsgemäße Sicherung des Fahrzeugs in Betracht kommt und dies dann keinen Unfall darstellen würde, konnte die Versicherung ein grob fahrlässiges Handeln bei der Sicherung des Fahrzeugs nicht überzeugend beweisen, weshalb das Gericht die Versicherung zur Zahlung des Kaskoschadens verurteilte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls machte gegenüber ihrer Kaskoversicherung Ansprüche aus der Beschädigung ihres Pkw geltend. Die Klägerin hatte ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt. Das Fahrzeug hatte sich sodann, nachdem die Klägerin zu Fuß den Parkplatz verlassen hatte, in Bewegung gesetzt, rollte führerlos vorwärts in einen Graben und gegen eine Hauswand. Dabei überrollte... Lesen Sie mehr