die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Berlin-Lichtenberg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 26.04.2022
- 6 C 350/21 -
Kein Recht zur Mietminderung bei Verlegung des Müllplatzes um 157 m
Vorliegen eines nur unerheblichen Mietmangels
Die Verlegung des Müllplatzes um 157 m begründet kein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB, da insofern nur ein unerheblicher Mietmangel vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg eine Mietminderung, weil die Vermieterin den Müllplatz aufgrund einer Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück verlegt hatte. Dies führte dazu, dass die Mieter 157 Meter länger zum Müllplatz brauchten.Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied gegen die Mieter. Ihnen stehe kein Recht zur zu. Soweit in der Verlegung des Müllplatzes um 157 m überhaupt ein Mietmangel zu sehen sei, sei dieser als unerheblich im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB anzusehen. Ein um 157 m längerer Weg falle nicht spürbar ins Gewicht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 06.02.2019
- 15 C 270/18 -
Im Eigentum des Wohnungsmieters stehende Spüle und stehender Herd bleiben bei Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht
Mietnachlass als Gegenleistung für Eigentumsübertragung ist ohne Bedeutung
Wurden dem Wohnungsmieter das Eigentum an Spüle und Herd übertragen, so bleiben diese Einrichtungsgegenstände bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht. Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass dem Mieter als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung ein Mietnachlass gewährt wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei bestand Streit darüber, ob die im Mietspiegel bestehenden Negativmerkmale "keine Kochmöglichkeit" und "keine Spüle" gegeben waren. Hintergrund dessen war, dass der Mieterin das Eigentum an dem Herd und die Spüle übertragen wurde und sie dafür ein Mietnachlass erhielt.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 31.07.1996
- 8 C 185/96 -
Haltung von sieben Katzen in Drei-Zimmer-Wohnung unzulässig
Vermieter kann auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen klagen
Es stellt ein vertragswidriges Verhalten dar, wenn der Mieter einer Drei-Zimmer-Wohnung sieben Katzen hält. Der Vermieter kann in diesem Fall gemäß § 541 BGB auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen klagen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hielten die Mieter einer Drei-Zimmer-Wohnung sieben Katzen. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig. Nach erfolgloser Abmahnung erhob die Vermieterin schließlich Klage auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen.Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe gemäß § 550 BGB (neu:... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 10.09.2002
- 8 C 60/02 -
Modernisierungsmieterhöhung nach Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis des nicht modernisierten Zustands zulässig
Voraussetzung ist Erklärung eines entsprechenden Vorbehalts
Eine Modernisierungsmieterhöhung nach erfolgter Modernisierung ist neben einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig, wenn die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis des nicht modernisierten Zustands der Wohnung verlangt und eine spätere Modernisierungsmieterhöhung ausdrücklich vorbehalten wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte im April 2000 ein Vermieter nach Abschluss von Modernisierungsarbeiten von einer Wohnungsmieterin die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt und diese von der Mieterin auch erlangt. Einige Zeit später verlangte der Vermieter zusätzlich eine Modernisierungsmieterhöhung. Die Mieterin hielt dies für unzulässig... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 15.11.2005
- 14 C 384/05 -
Abstellen von Pflanzen und Pflanzentrögen auf Fensteraußenbänken sowie im Spritzschutzbereich unzulässig
Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache rechtfertigt Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Stellt ein Wohnungsmieter Pflanzen und Pflanzentröge auf die nicht mitgemieteten Fensteraußenbänke sowie im Spritzschutzbereich des Hauses ab, liegt ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor. Dem Vermieter steht daher gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung Pflanzen und Pflanzentröge auf die Fensteraußenbänke sowie auf den aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich des Mehrfamilienhauses gestellt. Die Vermieterin sah darin einen vertragswidrigen Gebrauch und verlangte die Beseitigung der Pflanzen und Pflanzentröge. Da die Mieterin dem nicht nachkam, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 21.10.2016
- 10 C 103/15 -
Häufige und intensive Beleidigungen und Bedrohungen rechtfertigen ohne vorherige Abmahnung fristlose Kündigung des Mieters
Erhebliche Störung des Hausfriedens
Beleidigt und bedroht ein Mieter häufig und intensiv Mitmieter, Mitarbeiter des Vermieters und den Vermieter selbst, so rechtfertigt dies auch ohne vorherige Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Denn in diesem Verhalten liegt eine erhebliche Störung des Hausfriedens. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Mieter einer Wohnung im November 2015 fristlos gekündigt nach dem er mehrfach andere Mieter, Mitarbeiter des Vermieters und den Vermieter selbst beleidigt und bedroht hat. So hat er eine Mitmieterin damit gedroht sie "totzuschlagen". Einem anderen Mieter drohte er vor dessen 8-jährigen Sohn damit "ihn fertigzumachen". Dem Vermieter kündigte er... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 26.03.2004
- 5 C 4/03 -
Kein Recht zur Mietminderung nach Umstellung von analogen auf digitalen Fernsehempfang
Vermieter schuldet keine Umwandlung des Sendesignals
Kann ein Mieter die vom Mietvertrag umfasste Satellitenanlage aufgrund der Umstellung des Sendesignals von analog auf digital nicht mehr nutzen, so rechtfertigt dies keine Mietminderung. Der Vermieter schuldet keine Umwandlung der Signale. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ab August 2003 ihre Miete, da durch die Umstellung des Sendesignals von analog auf digital ihre vom Mietvertrag umfasste Satellitenanlage nicht mehr genutzt werden konnte. Da der Vermieter das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr