die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Flensburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Flensburg, Urteil vom 29.03.2021
- 66 C 183/20 -
Inhaber des Mietkautionssparkontos kann auch bei Mietermehrheit allein auf Herausgabe der Sparbuchs klagen
Sparkonto als Mietsicherheit an Vermieter verpfändet
Hat von mehreren Mietern einer Wohnung nur einer der Mieter ein Sparkonto als Mietsicherheit angelegt und an den Vermieter verpfändet, so kann der Mieter als alleiniger Kontoinhaber auch auf Rückgabe der Sparbuchs klagen. Dies hat das Amtsgericht Flensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines Mietvertrags über eine in Schleswig-Holstein gelegenen Doppelhaushälfte im Jahr 2019 bestand Streit über die Herausgabe der Mietkaution. Mieter des Hauses war ein Ehepaar. Der Ehemann hatte zu Mietbeginn als Mietsicherheit ein Sparkonto angelegt und dieses an den Vermieter verpfändet. Nun klagte der Ehemann auf Herausgabe des Sparbuchs und auf Abgabe der Freigabeerklärung gegenüber der Bank. Nach Auffassung des Vermieters sei dies aber unzulässig. Der Ehemann allein könne nicht Klage erheben, sondern nur beide Mieter gemeinsam.Das Amtsgericht Flensburg entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Flensburg, Urteil vom 08.04.2016
- 69 C 41/15 -
Mieter eines Grundstücks dürfen im Garten Kinder-Spielhaus aufstellen
Vorliegen eines vertragsgemäßen Gebrauchs
Der Mieter eines Grundstücks ist berechtigt, im Garten ein Kinder-Spielhaus aufzustellen. Darin liegt kein vertragswidriger Gebrauch. Dem Vermieter steht somit kein Anspruch auf Beseitigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall errichtete die Mieterin eines Grundstücks im Garten für ihren Sohn ein Spielhaus. Die Vermieterin war damit hingegen nicht einverstanden und erhob Klage auf Beseitigung des Spielhauses.Das Amtsgericht Flensburg entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Beseitigung des Spielhauses gemäß § 541 BGB zugestanden,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Flensburg, Urteil vom 11.07.2014
- 67 C 3/14 -
Anspruch des Mieters auf behindertengerechten Umbau des Bades trotz Mietrückständen
Ausreichender Vermieterschutz durch Sonderkaution
Trotz bestehender Mietrückstände kann ein Mieter von seinem Vermieter gemäß § 554 a Abs. 1 BGB die Genehmigung zum behindertengerechten Umbau des Bades verlangen. Der Vermieter wird ausreichend durch die Möglichkeit einer Sonderkaution gemäß § 554 a Abs. 2 BGB geschützt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer Wohnung aufgrund ihrer Wirbelsäulenerkrankung das Bad zu einem Duschbad umbauen, welches ohne Schwellen genutzt werden konnte. Die Vermieterin weigerte sich unter Hinweis auf Mietrückstände wegen einer Mietminderung den behindertengerechten Umbau zu genehmigen. Die Mieterin hielt dies für unzulässig und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr