die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Freiburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 03.11.1983
- 3 C 304/83 -
Anspruch auf Schadenersatz bei Neuverlegung eines Teppichbodens aufgrund starker Verschmutzung
Erneuerung eines Teppichbodens stellt keine Renovierungsarbeit dar
Ist ein zum Zeitpunkt des Auszugs des Mieters etwa 10 Jahre alter Teppichboden stark verschmutzt und muss er daher neu verlegt werden, so hat der Mieter Schadenersatz zu leisten. Der Vermieter muss sich jedoch die Abnutzung durch den normalen Gebrauch anrechnen lassen. Zudem stellt die Neuverlegung eines Teppichbodens keine Renovierungsarbeit dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zog eine Mieterin im November 1982 aus der angemieteten Wohnung aus. Da der zum Zeitpunkt des Mietbeginns im Dezember 1973 neu verlegte Teppich nach dem Auszug stark verfleckt war und roch, tauschte die Vermieterin den Teppichboden aus. Die Kosten dafür verlangte sie von der Mieterin ersetzt. Da sich diese weigerte zu zahlen, kam es zur Klage.Das Amtsgericht Freiburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Erneuerung des Teppichbodens... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 24.10.1997
- 51 C 3570/97 -
Kauf einer Airsoftgun mit Taschengeld: Kaufvertrag wegen fehlender Zustimmung der Eltern unwirksam
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises besteht
Kauft sich ein 14jähriger mit seinem Taschengeld eine Airsoftgun mit Munition, so ist der zugrunde liegende Kaufvertrag unwirksam, wenn es an der Zustimmung der Eltern fehlt. Der Minderjährige kann daher die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 14jähriger kaufte sich mit seinem Taschengeld heimlich und ohne Zustimmung seiner Eltern eine Airsoftgun mit Munition für etwa 77 DM. Nachdem die Eltern die Waffe fanden, verlangten sie die Rückzahlung des Kaufpreises. Da sich der Verkäufer weigerte, erhob der Minderjährige Klage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 18.04.2013
- 56 C 2496/12 WEG -
Wohnungseigentumsrecht: Eigentümer können Tiertransport im Aufzug nicht generell verbieten
Ungerechtfertigte Einschränkung des Eigentumsrechts
Regelt die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage das generelle Verbot des Transports von Tieren im Aufzug, so liegt eine erhebliche Einschränkung des Eigentumsrechts vor. Eine solche Regelung ist daher unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Freiburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss eine Hausordnung welche eine Regelung enthielt, die die Beförderung von Tieren in den Personenaufzügen untersagte. Die Mieter einer Eigentumswohnung hielten sich jedoch nicht an das Verbot und benutzten mit ihrem Hund regelmäßig den Aufzug. Dies begründeten sie vor allem damit, dass der Hund infolge... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 09.06.1993
- 5 C 1738/93 -
Kosten für Beseitigung eines Bienennestes nicht als Nebenkosten umlagefähig
Kosten einer einmaligen Maßnahme nicht umlagefähig
Lässt der Vermieter ein Bienennest beseitigen, so kann er die dafür aufgewendeten Kosten nicht auf die Betriebskostenabrechnung umlegen. Denn Kosten für eine einmalige Maßnahme sind nicht umlagefähig. Dies hat das Amtsgericht Freiburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall entfernte eine Vermieterin im Dachstuhl des Wohnhauses ein Bienennest. Die dadurch entstandenen Kosten legte sie auf die Betriebskosten um. Die Mieter waren damit nicht einverstanden und erhoben Klage.Das Amtsgericht Freiburg entschied zu Gunsten der Mieter. Die Vermieterin sei nicht berechtigt... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 04.10.1996
- 4 C 2113/96 -
35 % Mietminderung aufgrund massiver Verunreinigungen durch Taubenbefall gerechtfertigt
Vermieterin muss zumutbare Vorkehrungen zur Verhinderung der Taubenplage treffen
Sind die Auswirkungen einer Taubenplage massiv und trifft der Vermieter trotz Kenntnis des Problems keine Gegenmaßnahmen, so besteht ein Mietminderungsanspruch der Mieter (hier: ca. 35 %). Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg hervor.
Im vorliegenden Fall machten Mieter Minderung des Mietzinses geltend, da ihre Wohnung unter einem starken Taubenbefall gestanden habe, der bei der Mieterin zu einer Taubenallergie geführt habe. Für sie sei die Wohnung teilweise sogar unbewohnbar gewesen. Trotz mehrfacher Aufforderungen habe die Vermieterin keinerlei Abhilfemaßnahmen getroffen, so dass die Mieter die monatliche Mietzahlung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 02.11.2010
- 35 Ds 450 Js 35339/09 AK 339/10 -
Mobilfunkmast außer Betrieb setzen ist auch bei angeblicher "gefährlicher Strahlung" strafbar
Zur Strafbarkeit wegen Störung von Telekommunikationsanlagen
Wer den Mobilfunk stört, indem er einen Mobilfunkmast mit einer Rettungsdecke abdeckt, macht sich wegen Störung von Telekommunikationsanlagen strafbar. Dies gilt auch dann wenn die Aktion das Ziel hat auf eventuelle gefährliche Strahlung aufmerksam zu machen und jemandem zu helfen, der unter dieser Strahlung leidet, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg hervorgeht.
Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Gruppe auf schädliche Strahlung durch den Mobilfunk aufmerksam machen und einem Bekannten helfen, der unter dieser Strahlung leidet.Einer der Teilnehmer (der spätere Angeklagte U.W.) ist in besonderer Weise "elektrosensibel". Er sucht Funklöcher auf, um dort ungestört leben zu können. Er hatte festgestellt, dass es ihm fernab... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 20.05.2009
- 55 C 3255/08 -
Fitnessstudio: Kündigungsrecht der Mitglieder bei psychischer Erkrankung
Wer aufgrund psychischer Erkrankung räumliche Enge des Fitnessstudios nicht erträgt, kann fristlos kündigen
Mitglieder eines Fitnessstudios können im Fall einer psychischen Erkrankung, die sie dauerhaft daran hindert, sich in die räumliche Enge eines Fitnessstudios zu begeben, den Mitgliedsvertrag kündigen und brauchen nicht weiter Mitgliedsbeiträge bezahlen. Dies entschied das Amtsgericht Freiburg im Breisgau.
Die Beklagte, die von der Sportstudio-Betreiberin auf Bezahlung der Mitgliedsbeträge verurteilt worden war, war dauerhaft daran gehindert, die von der Klägerin angebotenen Leistungen entgegen zu nehmen. Dies stelle einen wichtigen Grund für die Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB dar. Unter Abwägung der beiderseitigen Interessen habe die Beklagte den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen können.... Lesen Sie mehr