die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.01.2024
- 49 H 3/23 -
Unzulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zwecks Einholung eines Gutachtens zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Pflicht zur Mieterhöhungsbegründung obliegt Vermieter
Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann kein selbständiges Beweisverfahren zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der ortsüblichen Vergleichsmiete eingeleitet werden. Die Pflicht zur Mieterhöhungsbegründung obliegt dem Vermieter und kann nicht auf das Gericht abgewälzt werden. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vermieter einer Wohnung in Hamburg im Dezember 2023 beim Amtsgericht Hamburg die Einholung eines Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Vermieter beabsichtigte die Erhöhung der Miete. Um diese begründen zu können, stellte er den Antrag.Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass es nicht zulässig sei, vor einem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen im Wege des selbständigen Beweisverfahrens klären zu lassen. Der Vermieter dürfe die ihm gesetzlich obliegende Pflicht der Mieterhöhungsbegründung nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2023
- 49 C 294/22 -
Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus ohne Vorliegen einer Baugenehmigung für den Umbau unwirksam
Ohne Baugenehmigung liegt unzulässige Vorratskündigung vor
Befinden sich in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen und will der Eigentümer das Haus künftig als Einfamilienhaus selber nutzen, so sind die entsprechenden Eigenbedarfskündigungen unwirksam, wenn für den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt. Es liegt dann eine unzulässige Vorratskündigung vor. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1936 wurde ein Einfamilienhaus in Hamburg derart umgebaut, dass drei unabhängige Wohnungen entstanden. Im Jahr 2021 plante der nunmehrige Eigentümer des Hauses den Rückbau in ein Einfamilienhaus, um dieses mit seiner Familie selber zu nutzen. Er kündigte daher sämtlichen Mietparteien wegen Eigenbedarfs. Eine Baugenehmigung für den... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2022
- 49 C 150/22 -
"Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" stellt unklare Schönheitsreparaturklausel dar
Pflicht zum Streichen der Fenster nur von innen wird nicht deutlich
Eine Schönheitsreparaturklausel, wonach das "Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" verpflichtend ist, ist unwirksam, da nicht deutlich wird, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung stritten sich im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg unter anderem über die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel. Die betreffende Klausel verpflichtete den Mieter zum "Streichen der Fenster und der Außentüren von innen". Der Mieter hielt dies für unzulässig, da nach der Klausel das... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2022
- 49 C 212/21 -
Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag setzt Vorliegen einer ausdrücklichen und unmissverständlichen Vereinbarung voraus
Keine stillschweigende Absprache über Kostenpflicht
Die Vergütungspflicht für einen Kostenvoranschlag setzt das Vorliegen einer ausdrücklichen und unmissverständlichen Vereinbarung voraus. Eine stillschweigende Absprache über die Kostenpflicht ist gemäß § 632 Abs. 3 BGB regelmäßig ausgeschlossen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgerichts Hamburg über die Vergütungspflicht für einen Kostenvoranschlag gestritten. Es lag zwar keine ausdrückliche Vereinbarung über die Kostenpflicht vor, die Klägerin meinte aber die Vergütungspflicht sei angesichts der umfangreichen Arbeiten zur Erstellung des Kostenvoranschlags zu erwarten gewesen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2022
- 49 C 57/22 -
Fluggesellschaft kann rechtzeitiges Erscheinen der Fluggäste nicht pauschal mit Nichtwissen bestreiten
Spezifischer Vortrag ist möglich
Eine Fluggesellschaft kann das rechtzeitige Erscheinen der Fluggäste zur Flugabfertigung nicht pauschal mit Nichtwissen bestreiten. Vielmehr ist ihr ein spezifischer Vortrag dazu möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten zwei Frauen vor dem Amtsgericht Hamburg eine Ausgleichszahlung, weil ihr Flug von Hamburg nach Hurghada im Februar 2020 mit einer Verspätung von 16 Stunden das Ziel erreichte. Die Fluggesellschaft hielt den Anspruch für nicht gegeben. Ihrer Meinung nach müssen die Fluggäste darlegen, dass sie sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden hätten.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 29.07.2022
- 48 C 331/21 -
Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters
Wörtliches Angebot des Mieters zur Übergabe der Wohnung ausreichend
Will ein Vermieter die Wohnung nicht zurücknehmen, obwohl ein entsprechendes Angebot des Mieters vorliegt, liegt ein Annahmeverzug nach § 293 BGB vor und es besteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB. Ein wörtliches Angebot des Mieters zur Übergabe der Wohnung nach § 295 BGB ist ausreichend, um den Vermieter in Annahmeverzug zu setzen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde der Mieter einer Wohnung in Hamburg wegen Zahlungsverzugs zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Noch im Juni 2021 wandte sich der Mieter telefonisch an die Hausverwaltung der Vermieterin und wollte die Schlüssel zur Wohnung vor Ort übergeben. Zu einer Übergabe der Wohnung kam es nachfolgend nicht. Der Mieter... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.06.2022
- 49 C 13/22 -
Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen nicht mit etwaig zu erwartenden Kostensteigerungen begründbar
Erhöhung kann mit Ergebnis der Betriebskostenabrechnung begründet werden
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen kann nicht mit einer etwaig zu erwartenden Kostensteigerung begründet werden. Vielmehr kommt es gemäß § 560 Abs. 4 BGB allein auf das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung an. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg über die Zulässigkeit einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen um ca. 45 €. Die Vermieterin hatte die Erhöhung mit einer nicht näher spezifizierten zu erwartenden Kostensteigerung begründet.Das Amtsgericht Hamburg entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 03.03.2022
- 48 C 320/20 -
Formelle Unwirksamkeit der Abrechnungsposition "Hausstrom"
Umlagefähig sind nur Stromkosten für die Beleuchtung
Die Abrechnungsposition "Hausstrom" in einer Betriebskostenabrechnung ist formell uniwirksam. Umlagefähig sind gemäß § 2 Nr. 11 BetrKV nur die Stromkosten für die Beleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Hamburg über eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018. Der Mieter hielt unter anderem die Abrechnungsposition "Hausstrom" für unzulässig. Der Vermieter sah dies anders und erhob schließlich Klage.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.04.2021
- 46 C 220/20 -
Anspruch des Mieters gegen Hausverwaltung auf Mitteilung des Namens und der ladungsfähigen Anschrift einer GbR-Vermieterin
Grundsätzlich können Informationen durch Grundbucheinsicht und Melderegisterauskunft selbst eingeholt werden
Grundsätzlich steht einem Wohnungsmieter gegenüber der Hausverwaltung kein Anspruch auf Auskunft des Namens und der ladungsfähigen Anschrift des Vermieters zu, weil die Informationen durch eine Grundbucheinsicht und eine Melderegisterauskunft selbst eingeholt werden können. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Vermieterin eine GbR ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Wohnungsmieterin im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Hamburg gegen die Hausverwaltung auf Mitteilung des Namens und der ladungsfähigen Anschrift der Vermieterin. Das Grundstück wurde zuvor an eine neue Vermieterin verkauft.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe gegenüber der Hausverwaltung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.05.2021
- 49 C 569/20 -
Bei Wohnsitz im Ausland bedarf Eigenbedarfskündigung nähere Erläuterung zum Rückkehrwillen, zum Rückkehrgrund und zur geplanten Nutzung der Wohnung
Ohne Erläuterung ist Eigenbedarfskündigung unwirksam
Hat die Wohnungseigentümerin ihren Wohnsitz im Ausland, muss sie für eine Eigenbedarfskündigung erläutern, ob sie überhaupt zurückkehren will, warum sie zurückkehren will und welche Art der Nutzung der Wohnung geplant ist. Anderenfalls ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer etwa 78 qm großen 2-Zimmer-Wohnung in Hamburg erhielten im Dezember 2019 von der Eigentümerin der Wohnung eine Eigenbedarfskündigung. Die Wohnungseigentümerin lebte in Stockholm in Schweden und gab in der Kündigung an, ihre Wohnung in Hamburg zukünftig selbst nutzen zu wollen. Die Mieter wehrten sich gegen die Kündigung,... Lesen Sie mehr