die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hersbruck“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hersbruck, Beschluss vom 09.03.2021
- 8 F 783/20 -
Keine Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt im Fall eines echten Wechselmodells
Bestellung eines Ergänzungspflegers ist erforderlich
Die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB zur Geltendmachung von Kindesunterhalt kommt im Fall eines echten Wechselmodells nicht in Betracht. Vielmehr ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Hersbruck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Kindesmutter im Jahr 2020 beim Amtsgericht Hersbruck die Übertragung der Entscheidung zur Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen gegenüber dem Kindesvater. Die Eltern hatten ein paritätisches Wechselmodell vereinbart, bei der das Kind zu gleichen Teilen von den Eltern betreut wurde. Unzulässigkeit der Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis Das Amtsgericht Hersbruck entschied gegen die Kindesmutter. Die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB zur Geltendmachung der Kindesunterhaltansprüche komme nicht in Betracht. Denn diese beziehe sich nur auf einzelne Angelegenheiten.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hersbruck, Urteil vom 29.01.1986
- 1 C 923/85 -
Einfrieren der Heizung bei längerer Abwesenheit des Mieters: Kontrolle durch Familienangehörige alle zwei Tage ausreichend
Fehlende Isolierung des Tankraums begründet Pflichtverletzung des Vermieters
Friert eine Heizung während einer längeren Abwesenheit des Mieters ein, so liegt darin dann keine Pflichtverletzung des Mieters, wenn er für eine ausreichende Kontrolle sorgt. Dazu genügt eine Kontrolle alle zwei Tage durch Familienangehörige. Sorgt der Vermieter wiederum nicht für eine ausreichende Isolierung des Tankraums, so verletzt dieser eine mietvertragliche Pflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hersbruck hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer längeren Abwesenheit der Mieterin einer Wohnung im Januar 1985 frierten die Heizkörper und eine Wasserleitung ein. Dadurch kam es zu einem Heizungsausfall. Die Vermieterin meinte daraufhin, die Mieterin habe nicht für eine ausreichende Kontrolle gesorgt und klagte auf Schadenersatz. Diese wehrte sich gegen die Inanspruchnahme... Lesen Sie mehr